N´abend !
Kann mir jemand sagen, ob von den Beträgen, die in der DDT vermerkt sind bei Berechnung des Unterhaltsanspruches das hälftige Kindergeld noch abgezogen werden muß oder nicht ? Steh grad auf dem Schlauch ...
Danke und VG !
von
Ikmam
am 23.04.2012, 18:47
Hallo,
die Tabelle mit den Beträgen ab 314 Euro ist ohne hälftiges Kindergeld. Ganz untern auf der Seite findest Du die Beträge mit hälftigem Kindergeld.
http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterhaltstabellen/duesseldorfer-tabelle.php
LG Sibs
von
sibs1
am 23.04.2012, 19:08
DANKE SCHÖN !!
von
Ikmam
am 23.04.2012, 20:22