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Geschrieben von caroline2012 am 03.06.2014, 15:36 Uhr

Kindesunterhalt vom Jugendamt????

Hallo1
Mein es und ich haben uns geschieden, ich abrbeitslos, Kind wohnt bei ihm. Nun hat er gesagt, dass ich ihm für unders Kind Unterhalt bezahlen müsste, da ich aber keinen Job habe ist er zum Jugendamt gegangen . Die werden mich anschreiben, ob ich verdiene und ihm dann das Geld geben. Stimmt es? Kann es sein? Er meinte, das würde viele so machen , die kein Geld verdienen. Oder ist das nur ein Trick, um womöglich Umgans- und Sorgerecht zu entziehen?
Für Eure Antworten wäre ich sehr dankbar!
LG
P.S. es gab schon viel Ärger wegen Umgansrecht, ging vor Gericht, etc

 
4 Antworten:

Re: Kindesunterhalt vom Jugendamt????

Antwort von shinead am 03.06.2014, 15:47 Uhr

Dein Ex hat "Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz" beantragt. Das ist sein gutes Recht und hat nichts mit Umgangs- oder Sorgerecht zu tun (beides wird sehr selten entzogen!)

Grundsätzlich bist Du verpflichtet alles in Deiner Macht stehende zu tun um Dich wieder in die Lage zu versetzen, dass Du selbst für den Unterhalt Deines Kindes aufkommen kannst. Dazu gehören zum einen natürlich eine erhöhte Bewerbungstätigkeit und ggf. auch die Aufnahme eines Nebenjobs.
Gerade wenn ihr schon Krach habt, solltest Du hier keine Angriffsfläche bieten.

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Re: Kindesunterhalt vom Jugendamt????

Antwort von Strudelteigteilchen am 03.06.2014, 16:03 Uhr

Noch ergänzend: Der Unterhaltsvorschuß, den Dein Ex beantragt hat, ist ein Darlehen, das Du zurückzahlen mußt. Alleine deswegen wäre es sinnvoll, einen Job zu finden und den Unterhalt lieber direkt zu bezahlen.

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Ist deine Weiterbildung

Antwort von Sternenschnuppe am 03.06.2014, 16:24 Uhr

Oder was es war denn nicht längst beendet ?
Damals zahlte er Dir doch sogar noch Geld.

Was machst Du denn aktuell ?

Und ja, Unterhaltsvorschuss bekommt er dann und Du machst Schulden beim Staat.

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Re: Kindesunterhalt vom Jugendamt????

Antwort von Holzkohle am 04.06.2014, 12:39 Uhr

ja, natürlich stimmt das so.
Rollen wir das Ganze von vorne auf: Die Person, bei der das Kind dauerhaft wohnt, wo es gemeldet ist, dem die Obhut unterliegt usw., in diesem Falle Dein Ex, hat Anspruch auf Kindesunterhalt vom anderen Elternteil, in dem Fall Du.

Offensichtlich hat in Eurem Fall das Jugendamt die Beistandschaft über das Kind, das ist auch völlig in Ordnung.

Nächster Gang vom JA ist, dass sie Deine Vermögensverhältnisse prüfen. Würdest Du jetzt arbeiten gehen und gut verdienen, berechnet man Deinen Selbstbehalt. Liegst Du mit Deinem Gehalt drüber, wird nach der Düsseldorfer Tabelle gerechnet und Du müsstest Unterhalt zahlen.
Da Du H4 beziehst bist Du nicht in der Lage Unterhalt zu zahlen. In diesem Fall springt der Staat ein und zahlt über einen bestimmten Zeitraum einen Unterhaltsvorschuss, der glaube ich 199 Euro beträgt, an den Kindsvater - das Geld wird man sich aber von Dir wiederholen bzw. man wird auch immer mal kontrollieren, ob sich an Deinen Vermögens- und/oder Verdienstverhältnissen etwas geändert hat.

Mit Trick und Umgang und SR hat das nichts zu tun.

Vielleicht kommt es auch gerade falsch rüber, aber ein wenig irritiert mich Deine erschrockene Aussage, ob das stimmt und richtig ist, das Du Unterhalt zahlen musst. Natürlich musst Du das, Dein Ex hat Ausgaben, Dein Kind hat ein Anrecht auf das Geld - das Kind lebt nicht bei Dir, also bist Du zur Zahlung verpflichtet.

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