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Geschrieben von WelcomeToTheJungle am 28.01.2014, 10:17 Uhr

Berechnung Kindesunterhalt

Hallo!

Ich habe eine kurze Frage:

Mein Mann ist einer ausserehelichen Tochter gegenüber unterhaltspflichtig und ist bisher Alleinverdiener.
Nun werde ich ab April auch wieder Vollzeit arbeiten.
Werden dann unsere Gehälter zur Berechnung des Kindesunterhaltes zusammengefasst?!

Liebe Grüße
Jungle

 
5 Antworten:

nein

Antwort von mf4 am 28.01.2014, 10:24 Uhr

http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/ehepartner.html

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Re: nein

Antwort von WelcomeToTheJungle am 28.01.2014, 10:33 Uhr

Danke für die schnelle Antwort! =)

LG Jungle

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Re: Berechnung Kindesunterhalt

Antwort von Sternenschnuppe am 28.01.2014, 10:45 Uhr

Nein, Du hast mit dem Kind ja rechtlich nix zu tun.

Habt ihr ein gemeisnames Kind ? Das kann was am Unterhalt ändern, da sein zu verteilendes Geld nun auf 2 Kinder geht und nicht mehr nun auf eines.

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Re: Berechnung Kindesunterhalt

Antwort von desireekk am 28.01.2014, 11:00 Uhr

Hallo,

ghrundsätzlich wird dein Einkommen nicht zur Unterhaltsberechnung herangezogen solange der papa genug ohne Mangefallberechnung verdient.

Das einzige was sich jetzt äbndern könnte ist, dass es nur noch 2 Unterhaltsberechtigte gibt (da Du rausfällst).
Da man ab der 3. unterhaltsberechtigten Person evtl. in der Düsseldorfer Tabelle eine Stufe runtergehen könnte, kann sich daraus eine Erhöhung ergeben.
WENN ihr das bei der bisherigen Unterhaltsberechnung einbezogen habt.

Übrigens: muss die Unterhaltsänderung i. d. R. nicht von deinem Mann eingeleitet werden, das darf schön die Mama des Kindes machen.

Viele Grüße

Désirée

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Re: Berechnung Kindesunterhalt

Antwort von shinead am 28.01.2014, 14:19 Uhr

Ändert Dein Mann die Lohnsteuerklasse, ändert sich ggf. schon etwas.

Ich gehe mal davon aus, dass Dein Mann während der Alleinverdienerphase die Lohnsteuerklasse 3 hatte. Er darf jetzt in die 4 wechseln (Du würdest ja sonst mit den höheren Steuerabschlägen doch den Kindesunterhalt mit finanzieren) was einen Einfluss auf sein Nettogehalt hat. Es könnte also schon sein, dass der Unterhalt für das Kind nach unten korrigiert werden muss.

Also: auf zu Nettolohn.de und rechnet euch eure Gehälter durch.

In die Lohnsteuerklasse 5 darf Dein Mann allerdings nur dann wechseln, wenn er den Kindesunterhalt für einen Nettolohn bei Lohnsteuerklasse 4 zahlt. Er darf sich nicht absichtlich schlechter stellen, um weniger Unterhalt zahlen zu müssen.

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