Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Einstein-Mama am 30.05.2014, 21:22 Uhr

Sonderbedarf und so

Also, ich weiß dass Muttern vorhersehbare Kosten vom Unterhalt ansparen muss. ABER, das große Kind hat mich heuer wirklich sehr viel Geld gekostet und wenn ich die Familie meines Partners nicht hätte, hätte ich im Leben so viel niemals ansparen können. Daher die Frage, ab wann gilt sonderbedarf denn? Wenn ich nachrechne dass ich Skilager (350€) Konfifreizeit (200€) und jetzt noch die Konfirmation (finanziellen überblick verloren......) von mir alleine nebst laufenden Kosten für die Kinder hätte selbst meistern müssen, dann wäre ich jetzt bankrott. Der Kindsvater und seine Familie rühren keinen Finger und zahlen auch nichts (so wie es aussieht bekommt er nicht mal was....) dem Kind zu Liebe sind er und seine Eltern halt trotzdem eingeladen und fressen sich auf meine Kosten voll. Die Bitte einen Kuchen für Nachmittags zu backen, war schon zu viel des Guten, wurde dem Kind mitgeteilt. Ich hab langsam schon wieder leichten Brechreiz....

Das Beste, gestern hat seine Frau die Kinder abgeholt um eine Vatertagsüberraschungsparty zu feiern! ich verdrängte dies bis jetzt! könnte aber eigentlich schon im Strahl kotzen....., da ICH in der Zeit Haus und Hof gefegt habe und jede Hand hätte brauchen können (Kinderhand jetzt).

Also, ab wann werden Sonderkosten denn unzumutbar für die AE-Mutter?

 
3 Antworten:

Re: Sonderbedarf und so

Antwort von Zzina am 30.05.2014, 22:00 Uhr

Liebste Einsteinmama,

zu dem Thema ansich kann ich gar nichts beitragen, aber ich kann esmmir einfach nicht verkneifen anzumerken......das "diesem" Vater aber wirklich absolut eine Vatertagsüberraschungsparty gebührt....
Da kann ich dn Strahl verstehen und der ist sicher nicht niedlich rosa.....

ich drücke mal feste die Daumen das sich die Familie das mit Kuchen und Geschenk noch anderweitig überlegt...

UND ich ziehe ganz ernsthaft meine Hut vor Dir, das Du diese Menschen für Deinen Sohn miteingeladen hast und in Deinen persönlichen Bereich lässt.
Kann mir vorstellen das es nicht einfach ist und finde es so klasse das Du das für Deine Kinder machst...

lieben Gruß von hier :0)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sonderbedarf und so

Antwort von Möhrchen am 31.05.2014, 8:25 Uhr

Das kann ma pauschal nicht sagen. Im Netz finden sich mehrfache Hinweise, dass es schon Sonderbedarf sein könnte...manche Gerichte machen so eine Entscheidung davon abhängig, nach welcher Stufe der Düs. Tabelle der Vater zahlt. Ohne Anwalt bzw. Offizielle Aufforderung wird er es aber vermutlich nicht tun...

Für Klassenfahrten gibt es u.U. Einen Verein in der Schule, der zuschießt, wenn man sich das nicht leisten kann.
Eine Konfirmation fällt ja nich über Nacht vom Himmel und wie groß die gefeiert wird, kann man auch steuern.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sonderbedarf und so

Antwort von CarinaLilly am 05.06.2014, 21:47 Uhr

Du hast das Recht die Hälfte der Konfirmation vom Kindsvater bezahlen zu lassen. Das gleiche Theater hatten wir nämlich, als ich Konfirmation hatte. Und es hat sich bis heute auch nichts dran geändert.
Auch Skilager und Konfifreizeit. Falls Unterhalt gezahlt wird, beinhaltet dies nicht solche Aktivitäten.

Ich würde dringend einen Anwalt um Rat fragen.

Lfg
C+L

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.