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von jamelek  am 29.11.2015, 23:43 Uhr

Kindesunterhalt berechnen

Bisher bekam ich neben dem Kindesunterhalt auch Betreuungsunterhalt, der fällt ab Januar weg. Nun wollte ich mal ausrechnen, was ab Januar an Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle fällig wäre.

90 Euro anteiliges Kindergeld sind abzuziehen, das ist soweit klar. Der Vater ist angestellt mit relativ hohem Einkommen. Er ist privat krankenversichert, aber mit einem ziemlichen Luxuspaket. Darf er den kompletten Krankenkassenbeitrag vom Netto abziehen oder gibt es irgendwelche Pauschalen?

Wenn der Betreuungsunterhalt wegfällt, ist der Kleine seine einzige Unterhaltsverpflichtung, da gab es doch was, dass der Unterhaltspflichtige 2 Stufen höher rutscht in der Tabelle, oder? Wo steht das gesetzlich geregelt?

Wie ist es mit dem Kindergartenbeitrag? Muss er sich daran beteiligen?

 
2 Antworten:

Re: Kindesunterhalt berechnen

Antwort von Gucci75 am 30.11.2015, 17:37 Uhr

Klar, darf er seine PKV komplett anrechnen. Eine Pauschale wäre nicht sinnig. Selbst die Pflegezusatzversicherung, Altersvorsorge und Unfallversicherung darf komplett angerechnet werden. Man darf sich nur nicht so klein rechnen, dass nicht mal der Mindestunterhalt gezahlt werden kann.

Der Erläuterung der DT ist zu entnehmen, dass sich Beträge daran orientiert, dass zwei Personen unterhaltberechtigt sind.

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Re: Kindesunterhalt berechnen

Antwort von desireekk am 04.12.2015, 8:27 Uhr

Und als Zusatz:
Ja, er darf/muss sich an den Betreuuungskosten zu 50% beteiligen.

Gruss

Désirée

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