Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von erdnusslove am 30.07.2012, 12:52 Uhr

Kennt jemand noch andere NEWS?

Naja, Kind lebt ja zunächst bei mir, bis das mit dem Wechselmodell Option hat. Und er zahlt keinen Unterhalt (einvernehmlich). Also kann ich das zunächst auf mich übertragen lassen oder muss KV einwilligen?

Ruft man da einfach bei Finanzamt an? Sorry, bin Neuling.

 
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