Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 30.07.2012, 13:21 Uhr

Häusliches Arbeitszimmer...

"Und weiß zufällig jemand, ob sich ein Arbeitszimmer lohnt? Ich überlege grade wegen Umräumen der Wohnung: Ob ich Wohnen und Arbeiten oder Wohnen und Schlafen zusammenlege..."

...geht es um ein beruflich genutztes Arbeitzeit, für eine Tätigkeit, bei der Dein Tätigkeitsmittelpunkt in Deinem häuslichen Arbeitszimmer liegt (Werbungskostenabzug grundsätzlich ohne Beschränkung) oder für die Dein Arbeitgeber Dir keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt (abzugsfähige Kosten max. 1.250 Euro)? (Sorry, habe gerade so gar keine Ahnung, was Du beruflich machst.)

Wieviele Zimmer hast Du denn in der Wohnung?

Nach der Rechtsprechung kann ein häusliches Arbeitszimmer nur dann steuerlich anerkannt werden, wenn die Wohnung für den sonstigen Lebensbedarf groß genug ist. Also wenn Du z.B. eine 2-Zimmer-Wohnung hast, dann kann grundsätzlich nicht ein Zimmer davon als Arbeitszimmer anerkannt werden, weil man davon ausgehen muss, dass das Zimmer eben doch nicht nur komplett und zu 95% als Arbeitszimmer beruflich genutzt wird.

Falls Du dazu noch Rückfragen hast... gerne. ;-)

 
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