Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Holzkohle am 30.07.2012, 12:47 Uhr

Kennt jemand noch andere NEWS?

den halben Kinderfreibetrag kannst Dir bei der Steuererklärung wiederholen. Dein Ex hat ja auch ein 0,5-Kind auf seiner "Steuerkarte", Du kannst Dir die Hälfte ebenfalls zuschreiben lassen, wenn Du einen Haken setzt bei "Kind lebt dauerhaft bei mir" oder wenn der KV 75% seiner Unterhaltszahlungen nicht nachgekommen ist.

Den Kindergarten kannst ebenfalls komplett auf der Steuererklärung angeben, Beitragsbescheid beifügen.

Die LSK II erhält man nicht mehr "einfach so" sondern man muss das dem Finanzamt anzeigen. Angeblich jedes Jahr aufs Neue. Musste ich allerdings nie.

Wie es sich mit Büro im Haushalt verhält, weiß ich nicht.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.