Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 05.05.2015, 8:13 Uhr

KV zieht 420 km weit weg. ...und nun? ??????????

Was sollst Du da regeln? Willst Du ihm die Kisten packen? Oder was?

Er darf hinziehen wo er will und braucht Deine Erlaubnis nicht. Die Kinder dürfen das doof finden. Du darfst Dich freuen, denn wenn ich mich recht erinnere war der "Zwischentag" Dir ja eh nicht so recht. Er ist nicht verpflichtet, als Notfall-Backup an Deiner Seite zu wohnen.

Auf das GSR hat das keine Auswirkungen.

Ich erzähle Dir mal meine Geschichte:
Ich hatte mich getrennt, der KV wohnte rund 5 km von hier entfernt, es gab - auf seinen Wunsch hin, mehr traute er sich nicht zu - einen einzigen Umgangstag alle vier Wochen. Er meldete sich immer vorher telefonisch, um den Umgangstag zu bestätigen. Irgendwann meldete er sich nicht mehr und tauchte auch nicht mehr auf - er war verschollen.

Nach fast 2 Jahren meldete er sich plötzlich telefonisch, er war nach London gezogen, mal eben so. Keine Ankündigung, keine Ansage, keine Meldung vorher oder nachher.

Das ist rund 10 Jahre her. Inzwischen wohnt er in Birmingham. Ich hatte nicht immer eine gültige Adresse von ihm. Was ich immer noch habe, ist das GSR. Konsequenzen hat das keine - für was auch? Die Formulare zur Eröffnung von Bankkonten für die Kinder gingen ein paar Mal hin und her, das war lästig. Schule, Operationen, Therapien? Ging alles ohne ihn. Da kräht kein Hahn nach.

Für mich ist das letztendlich klasse (auch wenn es sehr un-pc ist, das offen zu sagen). Er redet mir nicht rein, ich ziehe hier meinen Stiefel durch und muß mich mit niemandem absprechen. Ich laufe ihm nicht alle naslang über den Weg. Das Thema "Dann ziehe ich zu Papa!" hatten wir auch nie. Für MICH hätte es nicht besser laufen können.

Du kannst Dich stundenlang darüber aufregen - Du bist aber nicht dazu verpflichtet.

 
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