Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 05.05.2015, 13:46 Uhr

KV zieht 420 km weit weg. ...und nun? ??????????

Hallo,

ich teile die meinungen meiner Vorschreiberinnen aber Du suchst ja praktische Hilfe.
ich würde:
solnage er noch da ist:
- Reisepässe für die Kinder beantragen
- Konten/Sparkonten für die Kinder eröffnen
- eine private Vereinbarung mit ihm aufsetzen, dass er plant nach X zu ziehen, ihr als Eltern aber überein seid, dass die Kinder ihren Lebensmittelpunkt bei Dir behalten.
Ggf. kann man in dem Schrieb auch gleich mit reinnehmen, dass die Kinder jedes 2. Wochenende mit ihm verbringen (und X Wochen Ferien), wer die Kosten für den Umgang trägt und wie verfahren wird, wenn ein Umgangswochenende abgesagt/verlegt werden muss/soll. Bzw wer z. B,. die Kosten trägt wenn er nicht eine gewisse Anzahl von Ferienwochen betreut. Bis wann Ferien geplant sein müssen, etc.

Der Schrieb ist jetzt keine richterliche Entscheidung, aber immerhin eine moralische/privatrechtliche Verpflichtung die er eingeht.

Je schneller Du das bekommst umso besser, denn akltuell wird er noch eine Art schlechtes Gewissen haben wg. des Umzugs.

Auch ich kann Dir nur raten: organisiere Dich OHNE ihn, Du siehst ja, dass seine Prioritäten nicht unbedingt dort liegen,. dass er Dir/den Kindern in "Notsituationen" beistehen will.
Es liegt ein (unfreiwllig) neuer Lebensabschnitt vor Dir, den DU gestaltest!

Gruss

Désirée

 
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