Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von LoveMum am 22.04.2009, 17:14 Uhr

@ Janka oder auch alle, die Ahnung haben

Ok, jetzt habe ich noch das hier im Netz gefunden:

. Therme kaputt
Auch, wenn in Ihrem Mietvertrag steht, Sie müssten die Reparatur einer kaputten Heiztherme selber bezahlen: Informieren Sie die Hausverwaltung (den Vermieter) und ersuchen Sie um Reparatur. Weigert sich der Hausverwalter (Vermieter), die Therme auf seine Kosten zu reparieren oder zu ersetzen, lassen Sie sich den Schaden von einem qualifizierten und befugten Unternehmen schriftlich bestätigen und die Reparatur oder den Ersatz der Heiztherme in eigenem Auftrag von einem qualifizierten und befugten Unternehmen durchführen.

Zahlt der Hausverwalter (Vermieter) die dafür angefallenen Kosten nicht freiwillig, so können Sie die Erstattung der Kosten bei Gericht einklagen. Die Klage sollten Sie spätestens ein halbes Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses einbringen. Sie haben eine Therme schon vor dem Urteil reparieren oder ersetzen lassen? Auch dann sollten Sie den Hausverwalter (Vermieter) ersuchen, den aufgewendeten Betrag zu ersetzen (mit Rechnungskopie). Zahlt er nicht, sollten Sie ebenfalls spätestens ein halbes Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses klagen.

Tja, ich glaube, ich werde nochmal an Schreiben an die HV aufsetzen...möchte ungerne zum Anwalt... Mensch ist das blöd

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.