Geschrieben von LoveMum am 22.04.2009, 16:54 Uhr |
@ Janka oder auch alle, die Ahnung haben
Hallo du!
Hast du dich mal umgehört wegen meinem Problem? Ich habe nämlich soeben ein Schreiben von meiner Hausverwaltung bekommen Sie beziehen sich darauf, daß in meinem beigefügten Urteil von lediglicher Störungsbeseitigung der Heiztherme und nicht vom Austausch von Teilen (in meinem Fall die Pumpe) die Rede ist. Sie wollen den kompletten Betrag von 119€ von mir Erstens habe ich die nicht und zweitens will ich nicht glauben, daß ich für die Heiztherme hier verantwortlich bin(?)
Nochmal zusammengefasst: Die Pumpe meine Heiztherme (jede Wohnung hat eine eigene) war kaputt im Oktober. Ich habe den Kundendienst gerufen, sie haben die Pumpe ausgetauscht, ich habe "i.A." unterschrieben weil ich schon befürchtet habe, daß sie die Kosten von mir haben wollen.
Dieses Urteil habe ich ergoogelt und meinem Widerspruch an die Hausverwaltung beigefügt:
http://www.anwalt-mietrecht.de/mietrecht/kleinreparaturen-mietvertrag.html?PHPSESSID=794030216af89ff994113393980d7d31&PHPSESSID=dbb7cab7772f73ca8075318ea0fa2ea5
Heute kam ein Schreiben, daß es sich ja nicht um eine Störungsbeseitigung sondern um Austausch von Teilen gehandelt hat, die sehr wohl zur Kleinreparaturenklausel zählen. Im Anhang nochmal die Rechnung und die Kopie aus meinem Mietvertrag...
Shit, jetzt weiß ich zum ersten Mal überhaupt nicht weiter. Ich habe das Geld nicht und schon gar nicht innerhalb einer Woche. Hat jemand Rat?
LG Heike
Re: @ Janka oder auch alle, die Ahnung haben
Antwort von LoveMum am 22.04.2009, 17:14 Uhr
Ok, jetzt habe ich noch das hier im Netz gefunden:
. Therme kaputt
Auch, wenn in Ihrem Mietvertrag steht, Sie müssten die Reparatur einer kaputten Heiztherme selber bezahlen: Informieren Sie die Hausverwaltung (den Vermieter) und ersuchen Sie um Reparatur. Weigert sich der Hausverwalter (Vermieter), die Therme auf seine Kosten zu reparieren oder zu ersetzen, lassen Sie sich den Schaden von einem qualifizierten und befugten Unternehmen schriftlich bestätigen und die Reparatur oder den Ersatz der Heiztherme in eigenem Auftrag von einem qualifizierten und befugten Unternehmen durchführen.
Zahlt der Hausverwalter (Vermieter) die dafür angefallenen Kosten nicht freiwillig, so können Sie die Erstattung der Kosten bei Gericht einklagen. Die Klage sollten Sie spätestens ein halbes Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses einbringen. Sie haben eine Therme schon vor dem Urteil reparieren oder ersetzen lassen? Auch dann sollten Sie den Hausverwalter (Vermieter) ersuchen, den aufgewendeten Betrag zu ersetzen (mit Rechnungskopie). Zahlt er nicht, sollten Sie ebenfalls spätestens ein halbes Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses klagen.
Tja, ich glaube, ich werde nochmal an Schreiben an die HV aufsetzen...möchte ungerne zum Anwalt... Mensch ist das blöd
Re: @ Janka oder auch alle, die Ahnung haben
Antwort von ursel66 am 22.04.2009, 17:42 Uhr
Hallo Heike!
Hattest du denn die Hausverwaltung aufgefordert, den Schaden zu beheben? Oder hast du direkt einen Reparaturdienst angerufen?
Ich glaube, dass ist auch ein Unterschied....
Wär es zumindest hier im Haus: Bei uns fiel die Heizung aus, abends, und wir haben noch jemanden in der Verwaltung erreicht. Wäre dort jetzt nieman mehr gewesen, hätten wir das "Recht" abends einen Notdienst zu ordern. In allen anderen Fällen - eben kein Notfall - muss der Verwalter die Chance zur Auftragserteilung erhalten.
Ich drück dir die Daumen!
LG
Ursel
Re: @ Janka oder auch alle, die Ahnung haben
Antwort von LoveMum am 22.04.2009, 17:48 Uhr
Hallo Ursel!
Daran habe ich auch schon gedacht...ich habe den Kundendienst selbst angerufen ohne die HV vorher zu informieren. Die Firma wartet zweimal jährlich die Therme und es hieß immer: Wenn Sie Probleme haben, immer diese Firma anrufen. Die arbeitet schon seit mehr als zehn Jahren für uns.
Hmmm...bei mir war es aber so gesehen auch ein Notfall. Ende Oktober, Komplettausfall der Therme, kein heißes Wasser, keine Heizung.
Ich werde mich erstmal weiter freundlich dagegen wehren, mal sehen, ob es was bringt. Zumindest gewinne ich Zeit dadurch...
LG Heike
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