Geschrieben von desireekk am 30.10.2014, 17:09 Uhr |
Im Zweifelsfall das Familiengericht bei GSR, sonst die Mutter bei ASR
Hallo,
wenn gemeinsame elterliche Sorge besteht, dann müssen/sollen die Eltern den nachnamen für das Kind (und somit alle weiteren Kinder) einvernehmlich festlegen.
Wenn das nicht innerh. eines Monats geschieht, entscheidet das Familiengericvht.
Steht hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/1617.html
Wobei eben unverher. Eltern auch unter den Punkt "keinen gemeinsamen Ehenamen" (wie auch...) fallen.
Ich habs durch, deshalb weiss ich das so genau :-)
Wenn die Mutter ASR hat:
Dann hat das Kind grundsätzlich erst Mal Mutters Namen.
Sie kann aber Vater's Namen als Nachnamen bestimmen, WENN Papa zustimmt.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1617a.html
Gruss
Désirée
- Frage bei Nachnamen... - Fru 30.10.14, 15:32
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