Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 10.09.2008, 14:45 Uhr

Ich möchte Topsie teilweise widersprechen....

Hallo,

Topsie, Du schreibst:
"nur hat der vater nunmal das recht auf sein kind "

SO ist das nicht ganz richtig...

EIGENTLICH hat das Kind ein Recht auf seinen Vater, auch wenn der ein Ars... ist.
Beide Elternetile sollen ermöglichen, daß das Kind Umgang mit beiden Eltern hat. So stehts nun mal im Gesetz.
Immerhin miot dem Zusatz, daß dies dem Kindeswohl dienen soll, der Umgang dem Kindeswohl nicht entgegenstehen soll.

Unregelmäßiger Umgang ist zwar nicht das Ideal, muß aber das Kind nicht zwingend schädigen.

Der vater muß halt lernen, daß der Umgang kindgerecht zu erfolgen hat.
Aslo nicht von "jetzt auf gleich" ein Kleinkinmd/Baby ohne Mutter irgendwo hingeht.

Krümel, ich rate Dir:
Verwehre den Umgang nicht ganz, begleite ihn wohlwollend und Haklte Kontakt mit dem Jugendamt.
Wenn der papa sein Töchterlein sehen möchte: dann würde ich vorschlagen, gemeinsam zum JA zu gehen udn dort eine Strategie für eine gute Vater-Tochter-beziehung zu erarbeiten.
Will er das nicht: dann könnt ihr es immer noch "privat" probieren.

Viele Grüße

Désirée

 
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