Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nane973 am 17.09.2012, 11:08 Uhr

Ich habe meine eigene Kommune. :-)

>Und selbst die von dir genannten "Zweckpartner" muss man erst mal finden: also Mindestanforderung: ich muss absolutes Vertrauen haben können, wenn ich mein Kind "woanders lasse", vor allem, wenn das Kind noch sehr klein ist und/oder je länger die Dauer dieser "Unterbringung"/Betreuung ist. Ich muss mich darauf verlassen können, dass es GUT und in meinem Sinne betreut und versorgt wird bzw. ist (dort) - und dazu muss man dann Privatpersonen doch schon etwas besser kennen - finde ich! Wie soll man sonst wissen, was echt/authentisch und was nur Schein/Fassade ist (eben: der Zweckbeziehung wegen!, damit man die halt haben kann - aber diesen faulen Kompromiss möchte ich im Sinne meines Kindes NICHT eingehen!).<

Hm, und dieses Vertrauen hast Du gegenüber dem Vater und der begleiteten Person, wenn der Vater in die Pflicht genommen wird??

 
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