Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Thelmalouise am 08.03.2012, 21:08 Uhr

Ich brauche mal hilfe von euch

Nö, das ist keine Entführung, er hat Fakten geschaffen würde ich mal sagen.
Nichts anderes ist es, wenn Muttern auszieht und das Kind mitnimmt und erstmal bei ihren Eltern wohnt.

Deine Freundin soll einen Eilantrag auf Übertragung des alleinigen ABR ( Aufenthaltsbestimmungsrecht ) stellen.

Dann entscheidet ein Richter darüber wie es weitergeht und was das beste für das Kind ist.

In einigen Fällen ist dann auch durchaus so, dass das Kind beim Vater lebt, wenn es dem Kindeswohl dient.

Ich wünsche Deiner Freundin viel Kraft.

Achja, zuzüglich soll sie morgen gleich zum Jugendamt, die beraten sie noch genauer.

 
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