Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Leena am 17.05.2008, 8:29 Uhr

hier gilt es abzuwägen

Eine Frage - wieso hat sie "ein Anrecht auf die Firma"? Der Erbvertrag ist ein Vertrag - und könnte wahrscheinlich geändert werden, vermutlich werden auch entsprechende Klauseln drin stehen. Und die Firma der Mutter ist die Firma der Mutter, mit der kann die Mutter doch eigentlich machen, was sie will, oder? Verkaufen, aufgeben, dem Bruder hinterlassen... Nur weil der Vater sich vor zwei Jahren entschlossen hat, seine Firma dem Bruder zu hinterlassen, heißt das NICHT, dass die Schwester deshalb ein "Anrecht" auf die Firma der Mutter hätte, oder..? *grübel*

Aus Sicht der Familie sind gewisse Zweifel ja schon verständlich - immerhin hat sie 17 Jahre lang weder ja noch nein zu der Firma der Mutter gesagt, sie hat sich erkundigt, wie es wäre, wenn sie die Firma an den Bruder verkaufen würde und alles, sie hat sich quasi ihr Leben woanders eingerichtet... Das der Bruder sich da "Hoffnungen" gemacht hat und die Eltern daran gezweifelt, ob sie wirklich Interesse an der mütterlichen Firma hätte, kann ich - ehrlich gesagt - schon nachvollziehen...

Worum geht es eigentlich bei den Firmen? Was für eine Art Firma ist es, was für eine Ausbildung braucht man dafür, welche Geschwister bringen welche Voraussetzungen mit... all das kommt hier gar nicht nicht, so gesehen kann man auch dazu doch eigentlich herzlich wenig sagen...

Ansonsten denke ich aber auch, als "Angestellte" meines Bruders würde ich definitiv NICHT dorthin gehen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.