Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von betty71 am 23.01.2013, 21:03 Uhr

frage...

Hallo,

auf einer Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung bescheinigt der Arzt lediglich, wie lange die Arbeitsunfaehigkeit voraussichtlich besteht. Steht auch so auf der Bescheinigung. Wenn Du vorab schon selbst einschaetzt, wieder arbeitsfaehig zu sein, dann darfst Du auch arbeiten gehen und bist trotzdem versichert. Solltest Du merken, dass Du doch noch nicht fit bist, kannst Du trotzdem wieder zu Hause bleiben, also die Zeit doch weiter in Anspruch nehmen, nur vorher dem Arbeitgeber Bescheid sagen.
Was die Zeiten im Arbeitsvertrag betrifft ist es schwierig, wenn nichts vereinbart ist. Hast Du eine 5-Tage-Woche waeren s 5 Stunden pro Tag, die zu leisten waeren und die von der arbeitgeberseitigen Lohnfortzahlung umfasst sind. Denn zahlen muss er schon. Sonst muesstest Du ja 25 Stunden an einem oder 2 Tagen arbeiten, was 1. nicht geht oder 2. gegen das Arbeitszeitgesetz verstoesst.

Viele Gruess
Betty71

 
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