Geschrieben von veralynn am 09.08.2010, 17:20 Uhr |
frage für eine freundin vater ohrfeigt das kind
hallo ihr
meine freundin ist ae eines 5 jährigen kindes. sie hat geteiltes sorgerecht mit ihrem ex. sie wollte nie gemeinsames sorgerecht, aber ihr anwalt riet ihr damals dazu, weil ihr ex endlich nach langem hin und her in die scheidung eingewilligt hat bzw. diese schlussendlich selber eingereicht hat. anfangs hatten sie probleme, aber seit sie mit ihrem neuen partner zusammen lebt, geht es besser. das kind geht jedes zweite woe zum vater. läuft alles gut. dachte sie. jetzt kam per zufall raus, dass der vater das kind ohrfeigt. nicht nur einmal, sondern schon mehrfach. er gibt es zu, betrachtet es als normal und möchte daran auch nichts ändern. noch dazu ist ihr ex in einer freikirche (sekte?) und schleppt das kind immer mit in diese kirche. diese kirche ist nicht ganz harmlos, er scheint auch total bekehrt zu sein. schwafelt auf der strasse irgendwelche penner an, möchte sie bekehren, betet sie an usw. er hat auch gegen ihren willen das kind taufen lassen und ihm dafür die haare abrasiert........
meiner freundin geht das geohrfeige und diese freikirche verständlicherweise total gegen strich und möchte jetzt das kind nicht mehr zu ihm geben bzw. nur noch mit begleitetem umgang. ich denke, sie hat nicht viel chancen, da das kindeswohl wohl kaum wegen ein paar ohrfeigen gefährdet ist und wegen der kirche auch nicht. was meint ihr? oder sehe ich das falsch? wir leben in der schweiz, bei uns ist die rechtslage ähnlich wie bei euch in deutschland. wollte mal eure meinung hören, ist das kindeswohl gefährdet?
lg v. und danke
och, ich meinte
Antwort von veralynn am 09.08.2010, 17:24 Uhr
ob das kindeswohl "ausreichend" gefährdet ist, dass sie einen begleiteten umgang erzwingen kann?
och, ihr wisst, was ich meine, oder?
v.
Re: och, ich meinte
Antwort von vallie am 09.08.2010, 17:34 Uhr
für mich ja und für meinen anwalt sicher auch.
jede ohrfeige ist eine zu viel. und kopf kahl scheren geht ja wohl überhaupt nicht!!!!
ich hätt da nen guten anwalt in münchen.....
Re: frage für eine freundin vater ohrfeigt das kind
Antwort von Petsy am 09.08.2010, 17:40 Uhr
Wenn körperliche Gewalt nicht das Kindeswohl gefährdet, was dann?
Und darf man ein Kind überhaupt gegen den Willen des anderen Elternteils taufen lassen?
lg
JA ist es
Antwort von Pedilein am 09.08.2010, 17:46 Uhr
ich würde das JA einschalten und einen anwalt hinzuziehen, das ist schon mißhandlung am eigenen kind
Re: ACHTUNG: Schweiz - ganz andere Rechtslage
Antwort von Loean am 09.08.2010, 18:12 Uhr
Hallo Veralynn
ACHTUNG - Schweiz
du kannst leider die rechtslage in Deutschland nicht mit der Rechtslage in der Schweiz vergleichen. In der Schweiz darf! man sein Kind schlagen - solange es angemessen ist .... :-(((
In der Schweiz darf man als minderjährige Mutter sein Kind auch nicht behalten, wenn die Eltern nicht wollen und muss es zur Adoption freigeben .... und es gibt nicht eine legale Möglichkeit, dagegen anzugehen .... :-(((( (selber erlebt mit einer jungen Frau, die 2 Monate nach der Entbindung volljährig wurde - Kind weg, mutter hat mittlerweilen den 4. Suizid-Versuch knapp überstanden)
Ich würde ihr zu einem Beratungsgespräch bei einem Anwalt, der sich gut mit Familienrecht (auch auf kantonaler Ebene - da gibt es u.U. grosse Unterschiede) raten....
Begleiteter Umgang ist sehr schwer zu erreichen und ist normalerweise auch nur für eine kurze Zeit.
ganz liebe Grüsse aus dem Berner Hinterland
Loean
@Loean
Antwort von veralynn am 09.08.2010, 18:17 Uhr
ach ja? man darf sein kind schlagen, solange es angemessen ist (wann sind schläge angemessen?) das ist mir neu!!!! zeigt einmal mehr, das wir schweizer, was die familienpolitik betrifft, total hinter dem mond leben.
aber ich habe vermutet, dass meine freundin kaum chancen haben wird, begleiteteten umgang zu erzwingen. ich denke, dafür müsste das kindeswohl extremst gefährdet sein. und wegen dieser freikirche ist es das in den augen der behörden wohl auch nicht.
ohje.......
Re: ACHTUNG: Schweiz - ganz andere Rechtslage
Antwort von Petsy am 09.08.2010, 18:23 Uhr
es macht mich sehr traurig und wütend, dass man als Mutter keine rechtliche Handhabe gegen einen schlagenden Vater hat....was bleibt einem denn, außer auswandern???
Re: ACHTUNG: Schweiz - ganz andere Rechtslage
Antwort von vallie am 09.08.2010, 18:26 Uhr
auswandern kannste ja auch nicht, denn da darf der scheich ja auch mitreden.
ich dachte immer, die schweizer sind nett....
sind sie auch, aber ihre gesetze nicht.
Re: @ veralynn
Antwort von Loean am 09.08.2010, 18:27 Uhr
Ja - es ist grausig...
vielleicht findet sich hier noch etwas:
http://www.kinderschutz.ch/cms/
http://www.humanrights.ch/home/front_content.php?idcat=542&client=1&lang=1&idart=5574
liebe Grüsse
Loean
Re: ACHTUNG: Schweiz - ganz andere Rechtslage
Antwort von Petsy am 09.08.2010, 18:30 Uhr
Ja, sind sie wirklich.
Aber eine so vorsintflutliche Rechtslage ist schockierend!
das habe ich gerade ergoogelt
Antwort von veralynn am 09.08.2010, 18:32 Uhr
ein artikel von 2008:
"Das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung ist nunmehr auch im Gesetz verankert worden.
Mit der Zeit wurden immer mehr Formen der Gewalt verurteilt und zum Teil unter Strafe gestellt: Zuerst durfte sich nicht mehr der Lehrherr an seinem Lehrling vergreifen, dann der Ehemann an die Ehefrau und sodann der Lehrer seinen Schüler verprügeln.
Der nächste Bereich ist der zwischen Eltern und ihren Kindern. Der § 1631 Abs. 2 BGB, der Züchtigungsparagraph, ist geändert wurden. Er lautet jetzt: "Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung" (§1631 II BGB): "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig." Bedeutende Erziehungsgrundsätze wie Förderung, Respekt und Fürsorge werden hier betont. Gewalt als Erziehungsmittel hat ausgedient. Die Misshandlung und der sexuelle Missbrauch von Kindern erfüllen Straftatbestände. Dieses Gesetz stammt von November 2000. Ein neues Erziehungsleitbild wird angestrebt, einem Bewusstseinswandel soll auch im Gesetz Rechnung getragen werden."
die frage ist halt, wo fängt gewalt an? gehört eine ohrfeige in den augen des gesetzgebers auch dazu? versteht einer den artikel genau?
ups, vergesst den artikel. er stammt aus deutschland
Antwort von veralynn am 09.08.2010, 18:34 Uhr
wie peinlich. werde weiter googeln. später!
Re: das habe ich gerade ergoogelt
Antwort von Loean am 09.08.2010, 18:34 Uhr
das wurde doch mit 71 zu 70 stimmen abgelehnt ...
moment mal - ich schau das mal nach ..
in wiederholten falle strafbar-- für die, dies interessiert
Antwort von veralynn am 09.08.2010, 18:49 Uhr
http://www.swissinfo.ch/ger/Fuer_eine_gewaltfreie_Erziehung.html?cid=3400736
Re: klingt gut
Antwort von Loean am 09.08.2010, 18:52 Uhr
aber es ist noch nicht gesetzlich verankert und wird vermutlich je nach kanton anderes gehandelt ... drum sie soll sich einen guten Anwalt suchen
liebe Grüsse
Loean
Re: frage für eine freundin vater ohrfeigt das kind
Antwort von tapeten am 09.08.2010, 20:34 Uhr
Hallo,
wegen den Ohrfeigen würde ich eine Anzeige wegen Körperverletztung stellen.
Re: frage für eine freundin vater ohrfeigt das kind
Antwort von tapeten am 09.08.2010, 20:36 Uhr
Ach sorry, gerade erst gelesen, dass ihr in der Schweiz wohnt. Sorry. Hoffe trotzdem das man eine rechtlich handhabe dagegen hat.
Schläge sind in meinen Augen NIE angemessen!
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