Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Keks10 am 09.08.2010, 12:10 Uhr

Kündigung...???

habe für 2 jahre elternzeit beantragt, u. bekomme nun zum 01.11.2010 ein kita-platz für 5 h......würde gern das letzte halbe jahr in elternzeit bleiben u. tz für 15 h in der woche arbeiten...? ist dies möglich ? wann kann mich mein AG kündigen, wie lange habe ich kündigungsschutz ? wie lange muß er mich nach der elternzeit beschäftigen..? 1 jahr ?

 
4 Antworten:

Re: Kündigung...???

Antwort von FrauKrause am 09.08.2010, 12:14 Uhr

Hallo,

Du musst Deinen Arbeitgeber fragen, ob Du im letzten halben Jahr TZ arbeiten kannst. Ich denke nicht, dass er einverstanden sein MUSS, einen Versuch ist es natürlich wert.

Nach Ablauf der Elternzeit gelten die normalen Kündigungsfristen und der normale Kündigungsschutz, sofern er denn aufgrund der Betriebsgröße etc. besteht.

Mir wurde sogleich am 1. Tag nach dem Erziehungsurlaub fristgerecht zum nächstmöglichen Termin (ich glaube, es waren damals 3 Monate) gekündigt. Ich hatte leider keine Handhabe, erhielt aber eine Abfindung, zu der er allerdings nicht verpflichtet gewesen wäre; es bestand kein gesetzlicher Kündigungsschutz.

VG I.

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Re: Kündigung...???

Antwort von Keks10 am 09.08.2010, 12:21 Uhr

ein bekannter von mir hat online nachgelesen, mein AG muß mich dann noch mind. 1 j. beschäftigen........!!??

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Re: Kündigung...???

Antwort von rostigernagel am 09.08.2010, 12:22 Uhr

Also generell gilt jeder unbefristeter Arbeitsvertrag bis zur Rente. Und wenn man jemanden vorzeitig kündigen möchte, geht es da um Abfindung.

Und der Arbeitgeber kann Teilzeit aus betrieblichen Gründen ablehnen. Die müsste er dann bekanntgeben.

Aber um es ganz genau zu wissen, solltest Du einen Anwalt oder eine Gewerkschaft aufsuchen.

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Re: Kündigung...???

Antwort von Curly-Cat am 09.08.2010, 12:58 Uhr

Es ist möglich Teilzeit bei Deinem Arbeitgeber zu arbeiten, sofern er eine Teilzeitstelle zur Verfügung hat. Hat er die nicht, muß er zustimmen, dass Du bei einem anderen Arbeitgeber Teilzeit arbeiten kannst.

Nach der Elternzeit gelten die gleichen Kündigungsfristen, wie vor der Elternzeit. Eine besondere Schutzzeit gibt es nicht. Eine sofortige Kündigung ist also im Rahmen der vertragl. geregelten oder der gesetzl. Frist möglich.

Gruß von Cat

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