Geschrieben von Holzkohle am 12.06.2013, 22:24 Uhr |
frage Thema halber Zähler
ich gehe davon aus, der Ex hat die Vaterschaft anerkannt und so kommt es zu dem "halben" Kind (später auf der Lohnsteuerkarte)
Du kannst den halben Satz für Dich über die Steuererklärung zurückholen, indem Du in einer bestimmten Spalte angibst, dass das Kind dauerhaft bei Dir wohnt und nicht beim Ex.
Der Unterhalt hat damit überhaupt gar nichts zu tun. Unterhalt und halbes Kind auf der Steuerkarte sind zwei verschiedene Sachen. Die mir aber rätselhaft bleiben, ich frage mich, warum der KV das halbe Kind auf der Steuerkarte hat, wo er einmal seinen Unterhaltszahlungen nicht fristgerecht nachkommt, das Kind nie sieht - weil er es nicht sehen will -, ich alle Ausgaben habe, an denen der KV sich eigentlich beteiligen müsste UND das Kind noch bei mir wohnt. Ich frage mich echt, mit welchem Recht der KV das halbe Kind verdient hat.
- frage Thema halber Zähler - Babybauch1993 12.06.13, 20:36
- Re: frage Thema halber Zähler - orry 12.06.13, 21:05
- Re: frage Thema halber Zähler - Lena_1977 12.06.13, 21:14
- Re: frage Thema halber Zähler - Babybauch1993 12.06.13, 22:12
- Re: frage Thema halber Zähler - Holzkohle 12.06.13, 22:24
- Re: frage Thema halber Zähler - Ruhrgirl 13.06.13, 9:11
- Re: frage Thema halber Zähler - Babybauch1993 13.06.13, 10:36
- Re: frage Thema halber Zähler - Boots2012 13.06.13, 20:04
- Re: frage Thema halber Zähler - Boots2012 13.06.13, 20:10