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Geschrieben von Hobbit22 am 12.06.2013, 10:05 Uhr

Alte Erbangelegeheit und SBG II gern auch Ralph

Hallo,

ich schreibe heute unter einem anderen Nick, da es um eine sehr private Sache geht, die nicht im zusammenhang mit mir direkt steht. ich bin aber langjährige Mitleserin und schreibe in unregelmäßigen Abständen.

Es geht heute um meinen Bruder der Alleinerziehend mit 3 Kindern ist. Die Vorgeschichte ist sehr lang, dehalb halte ich mich zur Grundsituation sehr kurz. Die Mutter der Kinder ist psychisch schwer Krank, sie befindet sich -u.a. aufgrund mehrerer Suizidversuche - mehr in der Klinik als draußen, und dies schon über mehrere Jahre. Nach langen und zähen Verhandlungen und unzähligen Verfahren hat nun mein Bruder das alleinige Sorgerecht für die Kinder erhalten in diesem Jahr. Seit Jahren versucht die Expartnerin durch wirklich heftige Aktionen meinem Bruder UND den Kindern zu schaden.

Aktuell geht es um ihren neusten "Schlag". Nachdem sie das Sorgerecht für die Kinder endgültig verloren hat, suchte sie offensichtlich wieder etwas womit sie meinem Bruder "eins reinwürgen" könnte.

Also, vor rund 15 Jahren haben mein Bruder, meine Mutter und ich ein hoch verschuldets Haus geerbt. Nach einem langen Erbstreit wurde das Haus vor 10 Jahren mit einem wirklich geringfügigen "Gewinn" verkauft. Mein Bruder und ich bekamen damals den selben Betrag anteilig raus - der wirlich nicht hoch war. Wir haben die Sache damals für erledigt angesehen, da wir endlich mit diesem irrsinnigen Erbstreit ein ende haben wollten. Wie man liest war das eine sehr schwierige Geschichte damals.

So, jetzt ist für ihn also die Situation aktuell so, das er aufstockend zum Gehalt SGB II Leistungen erhält / erhalten hat. Sie hat die alte Geschichte um das Haus ausgekramt und ist damit zum Jobcenter gerannt, um ihn "anonym" dort anzuzeigen. Der Cloue an der Geschichte ist, das SIE damals nach der Trennung wirklich ALLES auch die alten Unterlagen behalten hat, und meinem Bruder nie rausgegeben hat. Nichtmals die Kleidung der Kinder, geschweige denn deren Spielzeug konnte mein Bruder damals mitnehmen. Ich erinnere mich auch noch das der geringe Betrag den mein Bruder in der selben höhe wie ich geerbt hat, damals direkt in die gemeinsame Wohnungsaustattung geflossen ist - er kannte sie damals grade mal ein halbes Jahr, als sie "ups" Schwanger war mit dem ersten Kind. ALLE Unterlagen hat SIE.

So, lange Rede kurzer Sinn: Das Jobcenter verlangt nun die Nachweise von meinem Bruder, hat die Leistungen erstmal eingestellt, weil sie natürlich einen "großen Hund" hinter ihm vermuten. Er hat diese Nachweise nicht, weil SIE die Sachen niemals rausgerückt hat. Ich habe jetzt meine Unterlagen durchsucht um zumindest die Nachweise über die damaligen Beträge die an mich gegangen sind meinem Bruder zu geben - ob das was hilft weiß ich aber nicht.

Ich frage mich aber auch, ob der Jobcenter eigentlich noch derart "alte" Nachweise verlangen darf?

Ganz abgesehen von der aktuellen Schweinerei die die Frau da jetzt wieder abzieht, geht es darum das mein Bruder auf das Geld des Jobcenters dringend angewiesen ist - da sein Gehalt + Kindergeld zum leben nicht ausreichen :(

Müsste das Jobcenter ihm nicht das Geld zumindest auf Dahlensbasis weiter auszahlen - bis die Angelegeheit geklärt ist?

Beziehungsweise müsste das Geld nich eigentlich weiter fließen, und wenn sich dann raustellen würde, das mein Bruder tatsächlich Vermögenswerte verschwiegen haben sollte (was er ja nicht hat!!!) ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid ergehen?

Boh ich könnte kotzen wenn ich mir grade vorstelle wie SIE in der von meinem Bruder bezahlten Einrichtung sitzt, und seine Unterlagen, unsere Familiengeschichte, durchwühlt und sich nen Ast darüber freut, dass IHRE Kinder am Ende des Monats nichts zu essen auf dem Tisch haben, nur weil SIE ihm zum 1000. mal eins reinwürgen wollte.

*herzausschüttende Grüße*

*ps: wer mich aufgrund von fragmenten aus diesem Text erkannt hat, den bitte ich nicht mich beim eigentlichen Nick anzusprechen - die Suchmaschienen lieben das*

 
6 Antworten:

Re: Alte Erbangelegeheit und SBG II gern auch Ralph

Antwort von Sternenschnuppe am 12.06.2013, 10:16 Uhr

Spontaner Gedanke : Wenn Du auch geerbt hast, Eure Mutter, dann habt ihr doch auch noch Unterlagen, oder ?

Ich würde sofort einen Termin beim Sachbearbeiter machen, diese Unterlagen mitnehmen, und sofort Widerspruch gegen die Einstellungen der Leistungen.

Sie muss ja genannt haben von wem er geerbt haben soll. Das ist ja ein leichtes zu belegen wie lange diese Person schon tot ist.

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Re: Alte Erbangelegeheit und SBG II gern auch Ralph

Antwort von Birgit22 am 12.06.2013, 10:22 Uhr

So ein Hausverkauf wird doch über einen Notar abgewickelt, da müssen doch noch irgendwo Kaufverträge existieren ?
Bei Dir, bei Deiner Mutter, beim Notar.
Wie lange ein Notar sowas aufbewahrt weiß ich nicht, aber ein Anruf dürfte Klarheit verschaffen.
Grunbuchamt fiele mir noch ein, wo man sich evtl. Auszüge verschaffen könnte.

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Re: Alte Erbangelegeheit und SBG II gern auch Ralph

Antwort von shinead am 12.06.2013, 10:36 Uhr

Was ich neben vielen Erklärungen zur Boshaftigkeit der Kindsmutter herauslese ist, dass Dein Bruder schlichtweg damals einen Betrug begangen hat. Das sollte man nicht aus dem Auge verlieren. Er ist derjenige der den Mist gebaut hat und nun hat ihn jemand verpfiffen.

Hat denn keiner mehr die Steuerunterlagen von vor 10 Jahren? Da wäre doch Spekulationssteuer fällig gewesen, oder?

Betrug verjährt nach 5 Jahren, der Verkauf ist 10 Jahre her, also Widerspruch gegen die Sperre erheben. Ich würde zur Sicherheit noch einen Anwalt für Sozialrecht hinzuziehen, damit die Arge möglichst schnell reagiert. Also schnell zum Amtsgericht, Beratungsschein holen und dann mit Anwalt auf die ARGE.

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Re: Alte Erbangelegeheit und SBG II gern auch Ralph

Antwort von Hobbit22 am 12.06.2013, 10:52 Uhr

oh das kam ja schnell :)

also wie gesagt ich stelle ihm meine Unterlagen nätürlich zur Verfügung - daran soll es nicht scheitern.

Betrug? Nein den hat er nie begangen, die Erbangelegheit war ja schon lange abgeschlossen (also jetzt vor 10 jahren) und ergänzende Leistungen bekommt er seit letztem Jahr - WO soll da ein Betrug vorliegen??? Ich bin der Meinung er hat sich nicht zu schulden kommen lassen - zumal der Erbetrag damals unter 10.000,- € lag und wie gesagt in die Austattung der gemeinsamen Wohnung geflossen ist - nur die ganzen Rechnungen für Sofas Schränke, Küche etc. pp. liegen ja bei IHR. Und SIE macht es sich darin gemütlich heutzutage.

Wegen SGB II hab ich auch schon daran gedacht eine einstweilige Verfügung beim Sozialgericht zu beantragen - evtl. sollte er es seiner (bis zu diesem Zeitpunkt eigentlich netten) Sachbearbeiterin androhen wenn sie ihm die Leistungen weiter verweigert?

Ich werde Ihm meine Unterlagen heute zuschicken - keine Frage. Ach ja, wir wohnen sehr weit auseinander (rund 500 km).

Ich kann mich über solche Boshaftigkeiten einfach nur wahnsinnig aufregen, warum macht man sowas???

Klar, viele von uns kennen ihre boshaften Exmänner die sich abgekapselt haben - hier ist es jetzt mal andersrum.

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ok, sorry...

Antwort von shinead am 12.06.2013, 10:58 Uhr

Ich hatte das so verstanden, dass Dein Bruder zum damaligen Zeitpunkt schon in H4-Bezug war...

Bei dem Rat mit dem Fachanwalt bleibe ich aber. Was vor 10 Jahren geht das Amt nichts an, außer es wäre jetzt noch Vermögen aus der damaligen Aktion da.
Selbst Lottogewinner bekommen nach dem Verprassen der Millionen H4...

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nicht androhen

Antwort von Julie am 12.06.2013, 19:33 Uhr

Machen !
Wenn dein Bruder wirklich existenziell auf die Leistungen nach dem sgb ll angewiesen ist, würde ich mit dem Eilantrag nicht warten, egal, ob die Sachbearbeiterin nett ist oder nicht.
Einen Fehler macht jeder mal (dafür gibt es den Rechtsweg) und wegen eines verlorenen Gerichtsverfahrens wird keinem Sachbearbeiter der Kopf abgerissen.
Was ist denn der konkrete Vorwurf ? Verschweigen des Vermögenszuflusses von vor zehn Jahren aus dem erst geerbten und dann verkauften Haus ?
Wenn das Vermögen verbraucht ist, würde ich genau das in zwei knappen Zeilen mitteilen.
Im übrigen gilt die Zehn-Jahres-Ausschluss-Frist nur bei Schenkungen, steht irgendwo im BGB.

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