Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Hobbit22 am 12.06.2013, 10:05 Uhr

Alte Erbangelegeheit und SBG II gern auch Ralph

Hallo,

ich schreibe heute unter einem anderen Nick, da es um eine sehr private Sache geht, die nicht im zusammenhang mit mir direkt steht. ich bin aber langjährige Mitleserin und schreibe in unregelmäßigen Abständen.

Es geht heute um meinen Bruder der Alleinerziehend mit 3 Kindern ist. Die Vorgeschichte ist sehr lang, dehalb halte ich mich zur Grundsituation sehr kurz. Die Mutter der Kinder ist psychisch schwer Krank, sie befindet sich -u.a. aufgrund mehrerer Suizidversuche - mehr in der Klinik als draußen, und dies schon über mehrere Jahre. Nach langen und zähen Verhandlungen und unzähligen Verfahren hat nun mein Bruder das alleinige Sorgerecht für die Kinder erhalten in diesem Jahr. Seit Jahren versucht die Expartnerin durch wirklich heftige Aktionen meinem Bruder UND den Kindern zu schaden.

Aktuell geht es um ihren neusten "Schlag". Nachdem sie das Sorgerecht für die Kinder endgültig verloren hat, suchte sie offensichtlich wieder etwas womit sie meinem Bruder "eins reinwürgen" könnte.

Also, vor rund 15 Jahren haben mein Bruder, meine Mutter und ich ein hoch verschuldets Haus geerbt. Nach einem langen Erbstreit wurde das Haus vor 10 Jahren mit einem wirklich geringfügigen "Gewinn" verkauft. Mein Bruder und ich bekamen damals den selben Betrag anteilig raus - der wirlich nicht hoch war. Wir haben die Sache damals für erledigt angesehen, da wir endlich mit diesem irrsinnigen Erbstreit ein ende haben wollten. Wie man liest war das eine sehr schwierige Geschichte damals.

So, jetzt ist für ihn also die Situation aktuell so, das er aufstockend zum Gehalt SGB II Leistungen erhält / erhalten hat. Sie hat die alte Geschichte um das Haus ausgekramt und ist damit zum Jobcenter gerannt, um ihn "anonym" dort anzuzeigen. Der Cloue an der Geschichte ist, das SIE damals nach der Trennung wirklich ALLES auch die alten Unterlagen behalten hat, und meinem Bruder nie rausgegeben hat. Nichtmals die Kleidung der Kinder, geschweige denn deren Spielzeug konnte mein Bruder damals mitnehmen. Ich erinnere mich auch noch das der geringe Betrag den mein Bruder in der selben höhe wie ich geerbt hat, damals direkt in die gemeinsame Wohnungsaustattung geflossen ist - er kannte sie damals grade mal ein halbes Jahr, als sie "ups" Schwanger war mit dem ersten Kind. ALLE Unterlagen hat SIE.

So, lange Rede kurzer Sinn: Das Jobcenter verlangt nun die Nachweise von meinem Bruder, hat die Leistungen erstmal eingestellt, weil sie natürlich einen "großen Hund" hinter ihm vermuten. Er hat diese Nachweise nicht, weil SIE die Sachen niemals rausgerückt hat. Ich habe jetzt meine Unterlagen durchsucht um zumindest die Nachweise über die damaligen Beträge die an mich gegangen sind meinem Bruder zu geben - ob das was hilft weiß ich aber nicht.

Ich frage mich aber auch, ob der Jobcenter eigentlich noch derart "alte" Nachweise verlangen darf?

Ganz abgesehen von der aktuellen Schweinerei die die Frau da jetzt wieder abzieht, geht es darum das mein Bruder auf das Geld des Jobcenters dringend angewiesen ist - da sein Gehalt + Kindergeld zum leben nicht ausreichen :(

Müsste das Jobcenter ihm nicht das Geld zumindest auf Dahlensbasis weiter auszahlen - bis die Angelegeheit geklärt ist?

Beziehungsweise müsste das Geld nich eigentlich weiter fließen, und wenn sich dann raustellen würde, das mein Bruder tatsächlich Vermögenswerte verschwiegen haben sollte (was er ja nicht hat!!!) ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid ergehen?

Boh ich könnte kotzen wenn ich mir grade vorstelle wie SIE in der von meinem Bruder bezahlten Einrichtung sitzt, und seine Unterlagen, unsere Familiengeschichte, durchwühlt und sich nen Ast darüber freut, dass IHRE Kinder am Ende des Monats nichts zu essen auf dem Tisch haben, nur weil SIE ihm zum 1000. mal eins reinwürgen wollte.

*herzausschüttende Grüße*

*ps: wer mich aufgrund von fragmenten aus diesem Text erkannt hat, den bitte ich nicht mich beim eigentlichen Nick anzusprechen - die Suchmaschienen lieben das*

 
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