Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

von aimee_phan  am 24.01.2013, 4:26 Uhr

Endlich Antwort

Endlich Antwort
Hallo allerseits :wink ,
nun mal hier ein neues Update.
Nach fast einem Monat warten, habe ich endlich Anwaltantwort auf Anwaltsschreiben vom KV (soll er verdammt sein dieser Mann!) von wegen Anerkennung und Unterhalt.
Dass es mal endlich ne Anwort kommt, ist ja schon was Erfreudiges.

Nur kotzt es mich echt wieder an, dass er es jetzt so schildern will, von wegen er muss sich erst mal sicher sein, dass es überhaupt sein Kind ist...ergo Vaterschaftstest, bevor er überhaupt irgendwas macht.... :wand .
Nun gut, ich mein, ist ja alles kein Problem....nur verletzt es mich doch dieses Getue, er weiß genauso gut wie ich, dass es nur sein Kind sein kann :wuetend . Ist ja nicht so, dass ich herum(tschuldige!)gehurrt habe oder so....also soll sich das A net so anstellen!!!!

Aber partout...

Wollt nur noch fragen, wer würde denn dann die Kosten für Vaterschafttest übernehmen? Wie hoch ist es in Deutschland? Ich hab das Bedenken, dass es hier bei uns in Vietnam auch nicht billig sein wird :batsch (mein armes Konto.... :( ). Und wie würde es denn eigentlich ablaufen?

LG, Aimee

 
18 Antworten:

Re: Endlich Antwort

Antwort von bobfahrer am 24.01.2013, 7:17 Uhr

Morgen, also das diese Taktik der Anwalt vorgibt sollte dir klar sein.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Endlich Antwort

Antwort von Port am 24.01.2013, 7:52 Uhr

Hallo,

ich hätte mich gewundert, wenn der KV einfach so die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben würde. Mach Dir nichs draus, dann gibt es jetzt eben einen Test.

Tante Wiki sagt unter Abstammungsgutachten:
"Im August 2007 kostete ein im Rahmen eines Prozesses durchgeführtes Abstammungsgutachten mit Hilfe einer DNA-Analyse) für insgesamt drei Personen etwa 1.000 Euro."

Ein privater Test dürfte wesentlich billiger sein (Google hilft weiter). Dann ist er allerdings nicht gerichtsgültig.

In Deutschland müsste der KV die Kosten tragen, wie das in Vietnam ist, weiß ich nicht.

Liebe Grüße

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Endlich Antwort

Antwort von Sternenschnuppe am 24.01.2013, 8:17 Uhr

Das muss er zahlen !! Es sei denn es kommt raus, dass er es nicht ist, aber das wird dann ja nicht passieren.

Sieh es anders, sei froh dass er den haben will.
So wird er niemals das Kind in seine Zweifel ( die von allen Seiten bei ihm geschürt werden ) nennen und ihr könnt das gleich abhaken.

Ich finde das nicht verwerflich, er will Sicherheit, kann er haben.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Endlich Antwort

Antwort von Pamo am 24.01.2013, 9:18 Uhr

Liebe Aimee,

vielleicht würde es deiner Seelenruhe helfen, wenn du deine Erwartungen an den KV ganz weit runter schraubst? Dann treffen dich diese Dinge nicht mehr so schockartig, sondern du würdest im Gegenteil hier und da mal eine angenehme Überraschung erleben.

Bitte frag deinen Anwalt wie der Vaterschaftstest in Vietnam bezahlt wird. Evtl. reicht deinem KV schon ein Home Kit, den würde ich dann anbieten selber zu zahlen wenn es der Vaterschaftsfeststellung dienlich ist.

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Endlich Antwort

Antwort von shinead am 24.01.2013, 9:27 Uhr

Mein Ex hat für einen privaten Vaterschaftstest (Eltern beide Blutabnahme, Kind mit Speichelprobe) 1.600 Euro gezahlt.

Es gibt auch günstigere Vaterschaftstests, die aber in Deutschland vor Gericht keinen Bestand haben. Solche Sets gibt es für ca. 250 Euro.

In Deutschland muss der KV zahlen, außer das Gutachten beweißt, dass er nicht der Vater ist. Dann muss die KM zahlen. Das ist aber meist nicht möglich, da die Mutter ja in Elternzeit ist und kein anrechenbares Einkommen hat. Daher zahlt dann der Staat.)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Das ist doch eine GUTE Nachricht!

Antwort von Sphynx am 24.01.2013, 12:34 Uhr

Sogar die Beste, die du Kriegen kannst!

Wenn der Vaterschaftstest ergibt, dass er der Vater ist, hast du DIE perfekteste Begründung, um nach Deutschland zurück zu kommen - LEGAL!

Du beantragst dann eine Familienzusammenführung zum deutschen Kind (genauer gesagt Ausübung der Personensorge über einen minderjährigen deutschen Staatsbürger, der mit dir einreisen wird!) und damit hast du deine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in der Tasche!!!

Zieh es durch, koste es was es wolle!!! Ich wünsche dir viel viel Kraft, denn du brauchst sie, um dann auch noch mit deinem Kind im Arm weiter zu kämpfen!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Das ist doch eine GUTE Nachricht!

Antwort von Pamo am 24.01.2013, 12:37 Uhr

Gildet das auch, wenn der deutsche KV nicht in Deutschland lebt sondern im Herkunftsland Vietnam?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Das ist doch eine GUTE Nachricht!

Antwort von Sphynx am 24.01.2013, 12:47 Uhr

Ja, das ist völlig egal was mit dem ist. Das schöne an dem Gesetz ist, dass sie nicht einmal mit dem deutschen KV verheiratet (gewesen) sein braucht. Wichtig ist hier NUR das Kind, und SEINE Rechte...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Nachtrag

Antwort von Sphynx am 24.01.2013, 12:53 Uhr

Aber eine Einschränkung muss ich machen: er muss dem ganzen zustimmen, denn schließlich läuft der Antrag auf einen deutschen Pass über ihn. Deshalb hoffe ich ja, dass er ihr keine weiteren Steine in den Weg legt, und es vielleicht positiv sieht, wenn sie auf diese Weise aus seinem Leben verschwindet. Für das Kind natürlich später nicht schön, aber ich wäre, wenn schon AE, lieber in D AE als in Vietnam (vor allem ohne familiäre Unterstützung geht man als Frau doch vor die Hunde!)...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nachtrag

Antwort von Pamo am 24.01.2013, 12:57 Uhr

Hm, nein, ich glaube da irrst du.

Wenn Aimee alleiniges Sorgerecht hat, dann kann sie den deutschen Passantrag ohne den KV stellen. Anstelle seiner Unterschrift wird eine Erklärung über das alleinige Sorgerecht beigefügt. Ausserdem braucht das Kind noch nicht einmal einen deutschen Pass, um deutscher Staatsbürger zu sein - es genügt dass der deutsche Vater in der Geburtsurkunde steht.

Weiterhin wäre zu klären, ob Vietnam (wie Deutschland) die doppelte Staatsangehörigkeit per Geburt toleriert.

Aimee sollte aber eine deutsche Geburtserklärung abgeben, damit das Kind an später im Ausland geborene eigene Kinder die deutsche Stabü weitergeben kann. Doch das ist ein anderes Thema über das ich nach der Geburt des Kindes gerne mit ihr spreche, es greift einfach zu weit vor.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nachtrag

Antwort von Sphynx am 24.01.2013, 13:52 Uhr

Ja, das wusste ich im groben und ganzen auch noch, wollte das aber hier im Vorgriff nicht schon alles durchkauen...

Er muss auf das Sorgerecht verzichten. Und da weiß ich wiederum nicht, ob eine einfache Erklärung reicht, oder erst ein gerichtliches Urteil durchgeboxt werden muss. Es gibt nämlich Länder, die dem Vater, sobald er in der Geburtsurkunde steht und somit formal die Vaterschaft anerkannt hat, auch unverheiratet automatisch das Sorgerecht geben. Das müsste dann erst wieder entzogen werden. Kostet Zeit und Nerven, vor allem wenn Mann sich quer stellt. Und in Vietnam ist es egal, was gilt, für die deutschen Behörden ist es dennoch ein deutsches Kind (mal angenommen, alles läuft nach Wunsch).

Sie geht also mit dem Sorgerechtspapier (welches auch immer) und dem Namen des Vaters in der Geburtsurkunde zur Botschaft oder zum Konsulat, und leitet dort alles weitere in die Wege. Pass braucht das Kind nicht zwingend, aber für die Einreise nach Deutschland wäre der schon ganz gut, einfach um ein Bußgeld zu sparen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nachtrag

Antwort von Pamo am 24.01.2013, 13:54 Uhr

Da hast du vollkommen recht. Die vietnamesische Sorgerechtsfrage habe ich komplett ausser acht gelassen.

Vielleicht ist das aber unproblematisch und Aimee kennt sich bereits aus?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Endlich Antwort

Antwort von WurmsMama am 24.01.2013, 16:12 Uhr

Der Vater meines Wurms bestand auch auf einen Vaterschaftstest. Er wollte diesen direckt nach der Geburt im KH machen lassen was jedoch nicht möglich ist, geht erst ein paar Wochen nach der Geburt.

Er brachte dann schließlich einen Speicheltest mit, welchen ich mit Wurms Speichel gemacht habe. Kosten waren ca.150 Euro.

Das Ergebnis hat mich nicht wirklich überrascht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Endlich Antwort

Antwort von aimee_phan am 25.01.2013, 8:25 Uhr

Hallo allerseits...besonders an Pamo und Sphynx
ich konnte gestern nicht mitreden, weil ich im Moment im KH liege und erst heute mein Laptop hab. Bin gestern hier eingewiesen worden wegen schlechtem CTG Ergebnis (Herzfrequenz von meinem Baby war definitiv zu hoch, durchschnittlich über 210).

Wenn ich wieder zu Hause bin, werde ich mich intensiver mit dem Thema beschäftigen, wäre dann sehr Dankbar auf Ratschläge oder Anweisungen.

Bis dahin, tschüssi, halte euch auf dem Laufenden
LG, Aimee

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Endlich Antwort

Antwort von Pamo am 25.01.2013, 8:38 Uhr

Gute Besserung!

Und klär doch mal kurzfristig wie das mit dem Sorgerecht in Vietnam ist bei unehelichen Kindern!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Endlich Antwort

Antwort von Sphynx am 25.01.2013, 9:11 Uhr

Oh, da wünsche ich euch, dass es euch bald wieder besser geht!

Du hast ja nun nicht mehr lange bis zur Geburt, also würde ich meine Kräfte schonen und so viel es geht per Telefon oder Mail erledigen.

An deiner Stelle wäre mein allererster Weg auf die HP der deutschen Auslandsvertretung in Vietnam. Dort stehen alle wichtigen Infos knapp zusammengefasst, plus Kontaktdaten für die Botschaft oder das Konsulat.

http://www.hanoi.diplo.de/Vertretung/hanoi/de/Startseite.html

Dort würde ich mit meinen Fragen als erstes aufschlagen. Erwarte nicht, dass sie dir in allem helfen, es sind auch nur Menschen, die oft auch nicht ALLES wissen, bzw. Manchmal eher entgegen den Interessen der Antragssteller handeln (lange Bearbeitungszeiten, zögerliche Auskünfte). Du kannst aber auch Glück haben, und supernette, engagierte Mitarbeiter treffen, die sich alle Mühe geben werden dir zu helfen.

Mach dich auch so schnell wie möglich über die rechtliche Lage in Vietnam schlau: welche Rechte hat der KV (denn er hat GARANTIERT Rechte!), und wie sieht es aus, wenn du ein Kind mit vietnamesischer Staatsangehörigkeit (die deutsche STA wird in Vietnam selbst KEINE Rolle spielen) außer Landes bringen willst... Guck, ob du eine notarielle Erlaubnis brauchst, oder nur den vietnamesischen Reisepass, wie dieser beantragt werden muss, ob dafür auch wieder beide Elternteile anwesend sein müssen etc.

Den deutschen Reisepass bräuchtest du für die Einreise in D (theoretisch zumindest), denn ein deutscher Staatsbürger hat Ausweispflicht, und du KÖNNTEST eventuell ein Bußgeld bekommen, wenn dem Zollbeamten danach ist (das ist aber sehr selten wirklich ein Problem), außerdem stündest du dann in der kürzeren und problemloseren Schlange bei der Einreise ;0)

Falls du weitere Fragen hast, kannst du dich gern per PN an mich oder auch an Pamo wenden, sie wird dir auch sicher genauso gern helfen wollen wie ich, behaupte ich jetzt einfach mal ganz frech...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Endlich Antwort

Antwort von Pamo am 25.01.2013, 9:16 Uhr

ich helfe wirklich auch sehr gerne

diese Auslandsgeschichten sind meine Leidenschaft

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

beim googeln

Antwort von Milia80 am 26.01.2013, 22:31 Uhr

habe ich gefunden dass kinder unter 3 das sr bei der mutter haben!?!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.