Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Terkey235 am 28.10.2014, 14:23 Uhr

elternunterhalt

Bei uns auch ein ganz großes Thema, an mehreren Fronten.

Selbstbehalt von 1600,- kommt hin. Im Zweifelsfall können übrigens sogar die Enkel belangt werden.

Beim Vermögen gibt es einen Schonbetrag und ein Notfallbudget, das man behalten darf. Aus einem einfachen Haus oder einer Wohnung wird man nicht rausgeworfen. Die Villa Protz oder Zweitimmobilie darf hingegen einkassiert werden.

Ob Kontakt bestand oder nicht ist zweitranging. Dazu gibt es ein neues Urteil aus diesem Jahr. Selbst wenn die Eltern den Kontakt zu den Kindern abgesprochen haben, müssen die Kinder zahlen. Wir freuen uns schon...

terkey

 
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