Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 28.10.2014, 13:38 Uhr

elternunterhalt

Du hast recht, kein Unterhalt genügt nicht, es müssen schwere Verfehlungen gegenüber dem Unterhaltsschuldiger dazu kommen bzw. sich erkennbar aus dem Solidarverhältnis lösen, das normalerweise zwischen Eltern und Kindern besteht.

Bei dem mir persönlich bekannten Fall war es so, dass der unwürdige Vater sein Kind noch nicht mal im Gerichtssaal anguckte, das er dort zum ersten Mal persönlich traf bzw. jeden Umgang verweigerte.

http://www.streifler.de/elternunterhalt-3a-haften-kinder-fuer-ihre-eltern-3f--_9376.html

 
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