Für alleinerziehende Eltern

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von HeikeB1969  am 28.10.2014, 13:52 Uhr

elternunterhalt

Hallo

mein Anwalt hat mir gesagt, dass

- wenn kein Unterhalt geflossen ist (Kv ist sehr vermögend)
- das Kindschaftsverhältnis sehr bald beendet oder gar nicht stattgefunden hat
- bzw. so wie bei uns - der monatlichen Pfändung des Unterhalts regelmässig belegbar widersprochen wird (trotz Titel)

dann wär das Kind aus der Unterhaltspflicht raus.
Ich hoffe einfach mal, dass das so stimmt und dokumentiere alles akribisch.

Lg
Heike

 
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