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Geschrieben von sylvimausl am 24.10.2014, 20:26 Uhr

Sorge- und Umgangsrecht

Hallo Ladys,

kurzer Vorspann: Vater verlässt Mutter wegen SS, will Abtreibung erzwingen, geht dann auf Abstand und meldet sich das erste Mal als das Kind 5 j. alt ist. Seitdem kommt er unregelmäßig 2-4 x jährlich einen Nachmittag auf Besuch,

Jetzt will er Knall auf Fall Sorgerecht, Umgangsrecht (halbe Ferien, Weihnachten, Wochenende an seinem 400 km entfernten Wohnort...)

Das Kind hat einen sozialen Vater seit Jahren, ist reisekrank und kennt ihn kaum.

Hat jemand ähnliche Dinge erlebt? Wie gings aus?

Danke < 3

 
4 Antworten:

Re: Sorge- und Umgangsrecht

Antwort von mf4 am 24.10.2014, 21:00 Uhr

Wegen SS? Oh das wäre für mich auch ein Trennungsgrund gewesen... damals...

Oder meinst du Schwangerschaft?

Er wird wohl einige Male die hunderte km auf sich nehmen müssen um einen regelmäßigen Kontakt aufzubauen zu seinem Kind.
Vielleicht ist später mal an ein WE bei Papa zu denken. Ganz sicher kann sich keiner zwingen das Kind zu einem Mann zu geben, den es 10 mal kurz gesehen hat.

Wie alt ist das Kind denn jetzt? Was sagt das Kind dazu? Möchte es ihn näher kennen lernen? Vielleicht auch mal Ferien bei ihm verbringen? Weiß es, dass er der "echte" Vater ist?

Gegen Reisekrankheit gibts Mittel. Das reicht sicher nicht um zu sagen, dass Kind kann niemals mit dem Vater mit.
400km sind kein Pappenstiel. Meist du er wird 400km hin, 400h zurück mit Kind öfter auf sich nehmen wollen?
Mir fällt das schwer zu glauben, dass jemand, der sich Jahre nicht interessiert, dann sporadisch... plötzlich so viel tun will.

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Re: Sorge- und Umgangsrecht

Antwort von Strudelteigteilchen am 24.10.2014, 21:14 Uhr

Wie alt ist das Kind denn jetzt?

So lange Zeiträume werden normalerweise langsam "aufgebaut". Also öfter mal treffen, erst mal ein paar Stunden alleine auf den Spielplatz, dann langsam mehr.

Was in der Schwangerschaft war ist irrelevant. Ebenso irrelevant ist, daß das Kind reisekrank ist. Fahrt Ihr nie mit dem Kind weg?

Nimm Dir einen guten Anwalt - das mit dem halben SR bekäme man jetzt wohl noch abgewendet. Und laß den Umgang vom Jugendamt begleiten. Erstens ist es günstig, bei Gesprächen eine neutrale Stelle im Boot zu haben, zweitens dokumentieren die, wenn er sich nicht an Vereinbarungen hält.

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Re: Sorge- und Umgangsrecht

Antwort von sylvimausl am 25.10.2014, 8:38 Uhr

Danke für eure Antworten.
Um eure Fragen zu beantworten:
Mit SS meine ich Schwangerschaft, das Kind ist acht. Bisher hat kein Medikament gegen Übelkeit geholfen - ging mir als Kind auch so. Wir fahren selten weg. Das Kind kotzt sich die Seele aus dem Leib. Dass ihn das nicht interessiert erschüttert mich. Egal.
Sie weiß er ist auch ihr Vater. Interessiert ist sie am Treffen nicht wirklich. Sie hat ja hier ihren Papa. Wenn er alle paar Monate mal auftaucht ist es okay, wenn nicht vermisst sie nichts. Wie auch.
Falls sie mitkommen darf mit ihm werden die Wochenenden eine Tortur für sie. Arme Maus.

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Re: Sorge- und Umgangsrecht

Antwort von sylvimausl am 25.10.2014, 8:42 Uhr

Ja ich habe auch Zweifel daSs er das durchziehen will, weiß aber dass seine Mutter das Kind unbedingt will. Mit ihr kreuzfahrten machen und so. Sie hat meine Tochter bisher dreimal gesehen.
Sagt mal spielt es eine Rolle dass sie hier daheim einen Bruder hat?

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