Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 28.10.2014, 14:03 Uhr

elternunterhalt

>>Zum Beispiel wird scheinbar keiner gezwungen, wegen Elternunterhalt das Eigenheim zu verkaufen oder eine günstigere Mietwohnung zu beziehen, die Kosten werden angerechnet. Heißt also: Wenn Du bei einem Einkommen von 2.500 Euro Wohnungskosten von 1.500 Euro hast, bist Du aus dem Schneider.


Stimmt so nicht. Wenn die Wohnung (das Wohneigentum) unverhältnismäßig groß/pompös/edel ist, kann zum Verkauf gezwungen werden um den Elternunterhalt zu zahlen.
Man könnte sich nur dann "rauswinden", wenn man dem Richter erläutern kann, dass diese Immobilie schon sehr lange bewohnt wird und die Identität damit bestärkt wird (z.B. Familienbesitz, Elternhaus, etc.)

 
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