Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 28.10.2014, 13:27 Uhr

elternunterhalt

Hier das m.E. aktuellste Urteil zu dem Thema: http://www.tagesschau.de/inland/bgh228.html

Der Selbstbehalt ist 2013 auf 1.600 Euro angehoben worden. Besondere Belastungen (u.U. auch eine Warmmiete von mehr als 450 Euro, Ratenkredite, Werbungskosten, priv. Rentenversicherung etc.) können gesondert angemeldet werden und mindern so das relevante Einkommen.

Das Vermögen ist auch ein Thema. Selbst das selbst genutzte Eigenheim kann in die Berechnung mit einfließen.

 
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