Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 21.09.2009, 10:21 Uhr

Eindeutig! :-)

Hallo Alexa,

1. Es war ein gemeinsamer Plan
2. In beiderseitigem Einverständnis hat SIE viel Geld in das gemeinsame Projekt gesteckt, man kann das auch Investitionen nennen.
3. Das Projekt ist vorangeschritten, läßt sich also nicht so einfach rückgängig machen, angefangen beim ruhiggestellten Dienstverhältnis in Österreich bis zu bereits in die Karibik verfrachteten Gütern.
4. Der KV hat während dieser Planungsphase bereits angedeutet, nicht ewig in der neuen Heimat zu bleiben und sich notfalls alleine abzuseilen. Da er nicht verlangen kann, daß SIE dieselben Kapriolen in der Lebensplanung schlägt, käme das einem Verzicht auf' das Umgangsrecht gleich.

Das kann nur eines bedeuten: Den entworfenen Lebensplan weiter verfolgen. Wenn dies offenbar auch ohne diesen Freund möglich ist, sollte sie kein schlechtes Gewissen haben. Er kann nicht erwarten, daß nur weil er, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr mag, sie jetzt auch alles umwirft und als Draufgabe noch viel geld abschreiben muß.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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