Geschrieben von Ralph am 21.09.2009, 10:21 Uhr |
Eindeutig! :-)
Hallo Alexa,
1. Es war ein gemeinsamer Plan
2. In beiderseitigem Einverständnis hat SIE viel Geld in das gemeinsame Projekt gesteckt, man kann das auch Investitionen nennen.
3. Das Projekt ist vorangeschritten, läßt sich also nicht so einfach rückgängig machen, angefangen beim ruhiggestellten Dienstverhältnis in Österreich bis zu bereits in die Karibik verfrachteten Gütern.
4. Der KV hat während dieser Planungsphase bereits angedeutet, nicht ewig in der neuen Heimat zu bleiben und sich notfalls alleine abzuseilen. Da er nicht verlangen kann, daß SIE dieselben Kapriolen in der Lebensplanung schlägt, käme das einem Verzicht auf' das Umgangsrecht gleich.
Das kann nur eines bedeuten: Den entworfenen Lebensplan weiter verfolgen. Wenn dies offenbar auch ohne diesen Freund möglich ist, sollte sie kein schlechtes Gewissen haben. Er kann nicht erwarten, daß nur weil er, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr mag, sie jetzt auch alles umwirft und als Draufgabe noch viel geld abschreiben muß.
Viele Grüße
Ralph/Snoopy
- Auswandern - und jetzt stellt sich KV quer - Alexa1978 21.09.09, 9:52
- Eindeutig! :-) - Ralph 21.09.09, 10:21
- Re: Auswandern - und jetzt stellt sich KV quer - Suka73 21.09.09, 10:22
- Danke! - Alexa1978 22.09.09, 12:40
Wie schafft ihr das mir mehreren Kinder alleinerziehend??
Auch mal ne umfrage
An die (weit weg) umzieher!!
Wer kennt sich mit online bestellungen bei Möbelhäusern aus?
Mein Kind machte Fotos
Mal eine Frage an die Frauen hier
Spmfl und sorry an die anderen
Mal was anderes (Mittagessen)
:-(((((((((((((((