Zum Glück geht es nicht um mich, aber vielleicht möchte mir trotzdem jemand antworten. Meine Freundin - und Arbeitskollegin - wollte ursprünglich gemeinsam mit ihrem Freund (also KV) und deren Tochter nach Saint-Martin (Karibik) auswandern. Das Ganze ist bereits über mehrere (viele!) Monate hinweg geplant (zukünftige Arbeitsstelle, Wohn-Appartement, Kinderbetreuung, Finanzen ...) und hat schon lange Hand und Fuß. Meine Freundin (österr. Staatsbürgerschaft) hat dzt. noch ein aufrechtes Dienstverhältnis im öffentlichen Dienst und hat sich mit Beginn des nächsten Jahres vorerst einmal für 18 Monate freistellen lassen, um zu sehen, ob sie in St. Martin überhaupt Fuß fassen kann. Die Tochter wäre dann noch im KiGa-Alter. Ihr Freund (dt. Staatsbürgerschaft) hatte eine kleine Firma (Ich-AG?) in Deutschland, ist damit aber Pleite gegangen und eigentlich wollten sie beide gemeinsam neu durchstarten. Aus welchem Grund auch immer, die Beziehung war wohl nicht stabil genug, und sie leben mittlerweile in Trennung. Meine Freundin hat von Geburt an der Tochter das alleinige Sorgerecht. Nun ist es so, dass bereits (sehr!) viel Geld in der Verwirklichung dieses Traumes steckt und meine Freundin mind. ein Jahr ihrer Freistellung nach St. Martin möchte. Der KV möchte dies nun boykottieren. SIE "darf" nicht auswandern (mit Kind), ER behält sich aber das Recht vor, wieder nach D zu gehen (ohne Kind). Das Recht einmal beiseite lassend (das ist Sache der Anwälte und des Gerichts), wie würdet ihr euch in dem Fall verhalten. Ich möchte meiner Freundin Mut machen, sie unterstützen um den Schritt zu Ende zu gehen. Vorerst ist es ja eine absehbare Zeit von einem Jahr und zwar alleine aus folgenden Gründen: 1. Steckt bereits viel (von ihrem!) Geld in diesem Projekt 2. Ist meine Freundin ab 1.1.2010 unentgeltlich freigestellt, d.h. sie verfügt in Ö über kein Einkommen mehr und ihre (zwar großzügigen) finanziellen Reserven stecken mehr oder weniger im Projekt fest (Güter wurden bereits verfrachtet). 3. Der KV ist ohne Einkommen, hier ist keine finanzielle Hilfe zu erwarten und 4. möchte er lt. eigenen Aussagen ohnehin zurück nach D. Egal wie man es dreht oder wendet, die Familie wird so und so zerissen. Der Heimatort des KV ist irgendwo an der Grenze von Dänemark. Ich bin eigentlich jemand, der sich gerne auf die Seite der KV stellt, da ich der Meinung bin, dass die ohnehin zu wenig Rechte (Umgangs-/Aufenthaltsbestimmungsrecht ... *haha* ... welch Ironie) haben, und dass ihnen ihre Kinder oft unter fadenscheinigen Gründen vorenthalten werden. Aber in diesem Fall ... ?! Was würde meine Freundin erwarten, wenn sie es nicht macht? KV weg (= Deutschland), einige Monate kein Job, bis die Freistellung rückgängig gemacht werden kann (ist von einem freien Dienstposten abhängig), sonst Kündigung, finanzielle Einbußen, kein Unterhalt ... Würdet ihr in diesem Fall alles d`ran setzen um den Schritt zu wagen, würdet ihr als Freundin dazu ermuntern? Oder würdet ihr sagen: Der KV hat ein Recht auf Umgangs-/Aufenthaltsbestimmungsrecht? (was im Enddefekt ohnehin die Gerichte zu entscheiden haben ... Härtefall ...) Sie möchte nach St. Martin, tut sich im Moment aber noch schwer mit dem Gewissen. lG, Alexa
Mitglied inaktiv - 21.09.2009, 09:52