Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Jeckyll am 06.08.2013, 13:34 Uhr

Echt???

Dachte wenn man den Unterhalt zahlt hat man sowieso den halben Kinderfreibetrag. Da sollten die Kosten für den Umgang ja steuerrechtlich mit drin sein. Und das halbe Kindergeld gibt es ja auch für die realen Kosten durch den Umgang.

Jeckyll

 
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