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Geschrieben von Birke am 06.08.2013, 11:44 Uhr

Steuerklärung und Wochenende mit Kind

Mein Bruder hat jetzt erfahren, das er bei der Steuererklärung Aufwendungen für das Beisammensein mit seinem Sohn angeben kann.

Was kann man angeben und wo muss ich das eintragen?

Danke

 
7 Antworten:

Re: Steuerklärung und Wochenende mit Kind

Antwort von mf4 am 06.08.2013, 12:00 Uhr

http://www.familienrecht.de/sorge-umgang/bfh-umgangskosten-keine-aussergewoehnliche-belastung/

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Echt???

Antwort von Jeckyll am 06.08.2013, 13:34 Uhr

Dachte wenn man den Unterhalt zahlt hat man sowieso den halben Kinderfreibetrag. Da sollten die Kosten für den Umgang ja steuerrechtlich mit drin sein. Und das halbe Kindergeld gibt es ja auch für die realen Kosten durch den Umgang.

Jeckyll

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Re: Echt???

Antwort von mf4 am 06.08.2013, 14:41 Uhr

Ich wüsste gern mal was er absetzen will... Quittungen für Lebensmittel, Eintrittskarte fürs Freibad, Sprit um das Kind zu holen?

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Re: Echt???

Antwort von shinead am 06.08.2013, 16:34 Uhr

Wenn das ginge, dann hätte ich auch eine spannende Steuerklärung.

Vermutlich mit Steuerlast 0.

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Re: Echt???

Antwort von mf4 am 06.08.2013, 16:40 Uhr

versuchs einfach mal

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Danke für die informative Nachricht

Antwort von Birke am 06.08.2013, 20:03 Uhr

Wird mein Bruder etwas enttäuscht sein, da er einer der vielen Väter ist, denen nicht viel übrig bleibt.

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Re: Danke für die informative Nachricht

Antwort von mf4 am 06.08.2013, 20:20 Uhr

da er einer der vielen Väter ist, denen nicht viel übrig bleibt

ich denke so wahnsinnig viele sind das gar nicht, mit regem Umgang und denn noch Unterhalt zahlend

Hat er wirklich gedacht, dass er die Kosten die er im Umgang hat dann absetzen kann? Was wollte er denn absetzen?

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