Geschrieben von Birke am 06.08.2013, 11:44 Uhr |
Steuerklärung und Wochenende mit Kind
Mein Bruder hat jetzt erfahren, das er bei der Steuererklärung Aufwendungen für das Beisammensein mit seinem Sohn angeben kann.
Was kann man angeben und wo muss ich das eintragen?
Danke
Re: Steuerklärung und Wochenende mit Kind
Antwort von mf4 am 06.08.2013, 12:00 Uhr
http://www.familienrecht.de/sorge-umgang/bfh-umgangskosten-keine-aussergewoehnliche-belastung/
Echt???
Antwort von Jeckyll am 06.08.2013, 13:34 Uhr
Dachte wenn man den Unterhalt zahlt hat man sowieso den halben Kinderfreibetrag. Da sollten die Kosten für den Umgang ja steuerrechtlich mit drin sein. Und das halbe Kindergeld gibt es ja auch für die realen Kosten durch den Umgang.
Jeckyll
Re: Echt???
Antwort von mf4 am 06.08.2013, 14:41 Uhr
Ich wüsste gern mal was er absetzen will... Quittungen für Lebensmittel, Eintrittskarte fürs Freibad, Sprit um das Kind zu holen?
Re: Echt???
Antwort von shinead am 06.08.2013, 16:34 Uhr
Wenn das ginge, dann hätte ich auch eine spannende Steuerklärung.
Vermutlich mit Steuerlast 0.
Danke für die informative Nachricht
Antwort von Birke am 06.08.2013, 20:03 Uhr
Wird mein Bruder etwas enttäuscht sein, da er einer der vielen Väter ist, denen nicht viel übrig bleibt.
Re: Danke für die informative Nachricht
Antwort von mf4 am 06.08.2013, 20:20 Uhr
da er einer der vielen Väter ist, denen nicht viel übrig bleibt
ich denke so wahnsinnig viele sind das gar nicht, mit regem Umgang und denn noch Unterhalt zahlend
Hat er wirklich gedacht, dass er die Kosten die er im Umgang hat dann absetzen kann? Was wollte er denn absetzen?
Zeugnis unterschreiben bei GSR?
Würdet ihr Geld schenken
Brauch mal Rat bei Wohnungsentscheidung
Nicht erreichbar und nicht zurückgekommen
WUHHHHAAA - 24 Stunden Entertaiment!
Umgangsrecht für kindsvater
Muss das Party-Thema nochmal aufgreifen
Kinderfrei vorbei!!!!!
Bei sowas nervt mich das AE-Dasein