Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Petra28 am 18.02.2015, 13:11 Uhr

Doch...

ist wohl so. Zumindest beim Elterngeld. Man muss dann wohl das Aufenthaltsbestimmungsrecht zumindest für diese Zeit beantragen.

Aber trotzdem: Ruhig Blut. Wenn das Jugendamt die Vaterschaftsanerkennung einklagen muss, dann sieht es für ihn nicht so rosig aus bei einer Sorgerechtsklage. Auch wenn er die Hälfte bekommt, stehen dann entsprechende Bedenken im Urteil. Und Wechselmodell - glaube ich im Leben nicht, bei zwei verschiedenen Wohnorten...

 
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