Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von plymouth am 18.02.2015, 12:30 Uhr

noch eine Anmerkung

Danke für eure Tips! Ja, hab mich jetzt umfassend informiert. Fühle mich halt sehr unter Druck gesetzt und hab das Gefühl, mir wird gedroht (Beispiel: Jugendamt sagte, daß kein Gericht ein Wechselmodell gegen den Willen einer Partei anerkennt. Daraufhin der Kommentar: "Bis jetzt"...)

Zum Thema "Definition alleinerziehend": Sowohl Amt, als auch schon eine KiTa, als auch Krankenkasse geht bei gemeinsamem Sorgerecht NICHT von alleinerziehend aus. Daher wären die 14 Monate Elternzeit verwirkt, die "Bevorzugung" für KiTA auch.
Das kann doch nicht von Stadt zu Stadt verschieden sein?

 
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