Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 18.02.2015, 8:42 Uhr

...tja... nu bin ich schlauer und alles ist wie vorher...

Lehn dich zurück und lass das Jugendamt die Vaterschaft gerichtlich feststellen. Sein Gequatsche ist irrelevant.

Und unterschreib kein Einverständnis für das gemeinsame Sorgerecht, wenn du es nicht wirklich willst.

Was das Aufenthaltsbestimmungsrecht betrifft: Der Status Quo ist, dass das Kind bei dir lebt. Wenn der Status Quo verändert werden soll, braucht es beim gemeinsamen SR beide Zustimmungen. Ergo: Falls er will, dass das Kind zu ihm kommt, und sei es auch nur im Wechselmodell, so braucht es beim gemeinsamen SR deine Zustimmung und seine Zustimmung. Von daher: organisiere jetzt alles so wie es länger bleiben kann. Falls du nochmal umziehen wolltest, tu es jetzt - bevor du seine Zustimmung brauchst!

Und ja, geh und informiere dich gründich über deine Rechte und Pflichten. Wissen ist wirklich Macht. Und du schläfst dann viel besser.

 
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