Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 23.11.2011, 7:47 Uhr

Die Mitbestimmung des Arztes steht ihm nun mal zu

da beißt die Maus keinen Faden ab.

Wenn er nicht will, dass die Ex alleinig behandelt, dann hat man sich gemeinsam über einen Arzt des Vertrauens zu einigen. Geteiltes Sorgerecht eben.
Ich kann es nachvollziehen. Wollte es im umgekehrten Fall auch nicht. Vertrauen halt.

Das mit der Krankmeldung ist natürlich vollkommen dämlich. M.E. steht ihm da auch keine Kopie zu. Wohl aber eine Kopie des Eintrages in die Akte. Ich würde als KM eine Kopie machen, damit er Ruhe hält. Den Stress würde ich mir wegen so einem "Pups" nicht geben.

Wenn der Kerl echt ist, dann ist er schon ziemlich verquer...

 
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