Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ikmam am 23.05.2013, 1:18 Uhr

das mit dem Anspruch...

... beim Jugendamt stimmt nach meinem Wissen für Kinder bis einschl. 13 Jahre. Auf dieser Basis läuft auch unsere Tagesbetreuung (für 3 von 4 Kindern).

ABER: Erstens nutzt der schönste Anspruch wenig, wenn sich keine willige Tagesbetreuung findet. Das ist Punkt eins - wir hatten da echt Glück (ist halt bei 3 Kindern mit einem Schlag auch nicht uneinträglich - zumal wenn ich sehe, dass unsere Tagesbetreuung eigentlich überwiegend genüßlich die Füße hochlegt, weil die Kids sich ja brav selbstständig beschäftigen *grummel*). Zweitens: Nicht zu vergessen ist, dass diese tagesbetreuung - zumindest hierzulande - einkommensabhängig selber (mit)finanziert werden muss. Da wird´s dann schon eine Rechenaufgabe. Danke ines Berechnungsfehlers ging es mir z.B. so, dass nach 3,5 Monaten auf einmal eine Nachberechnung ins Haus flatterte und ich "bitte binnen 10 Tagen" knapp 600 € nachzahlen sollte. Die ich merkwürdigerweise gar nicht hatte... *örks*

Letztlich würde ich es bei absurden Vorschlägen erstmal drauf ankommen lassen und freundlich lächelnd eine Tagesmutter suchen, die bitte nachts ins Haus kommt, wenn ich arbeiten muss - oder auf die Geschichte mit dem Kindswohl plädieren, wenn ich mein Kind nachts durch die Gegend karren soll. Manche Vorschläge sind wirklich tough - und jenseits von gut und böse.

 
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