Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 23.05.2013, 8:58 Uhr

Wie mobil muß man eigentlich wegen Harzt IV sein?

>>meine SB fragte gestern ob ich aus meiner Stadt wegen einen Job wegziehen würde und auf mein nein sagte sie das ich das ja auch nicht muss...

Diese Moblilität muss man doch schon binnen der Arbeitslosengeld-Phase (ab dem 6. Monat oder so) erbringen.

Warum sollte man einen H4-Bezieher in einer Arbeitslosenhochburg im Bezug lassen, wenn im Bundesland nebenan gerade seine Fähigkeiten benötigt werden und er/sie gute Chancen auf einen (anständigen) Job hat?

Lt. SGB3 §121.4 ist ein Umzug schon zumutbar. Nur wichtige Gründe (z.B. wenn familiäre Bindungen dagegen stehen)
Da wäre dann die Frage, wie eng diese familiären Bindungen gefasst sind. Ein Umzug für AEs ist (meist) bei Arbeitsaufnahme auch gegen den Willen des KV möglich. Sind Oma und Opa vor Ort ausreichende familiäre Bindung?

Ganz ehrlich gesagt denke ich, dass man da als Leistungsbezieher jeglicher Art schon aus eigeninteresse Flexibilität an den Tag legen sollte!

 
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