Geschrieben von mamilina am 21.04.2009, 14:32 Uhr |
Anspruch auf hartz4?
Hallo Ihr Lieben,
nachdem ich nun schon seit Monaten begeistert in den Forn stöbere, muß ich jetzt mal ne Frage loswerden.Also:
Bin seit 28.11.2008 Mama und habe auf Anraten meines Chefs 2 Jahre Erziehungsurlaub genommen. Elterngeld erhalte ich bis November diesen Jahres. Kann ich das 2. Jahr mit Hartz 4 überbrücken (bin ja nicht arbeitslos) oder muss ich mich ans Sozialamt wenden? Bei der Arbeitslosentelefonberatung wurde mir gesagt, einer alleinerziehenden Mama ist es bis zum 3. Lebensjahr des Kindes nicht zuzumuten, arbeiten zu gehen.
Und falls ich H4 beantragen kann, sollte ich das jetzt schon machen?
Fragen über Fragen....
Danke schon mal im Voraus für Eure Antworten
LG, Lee
Re: Anspruch auf hartz4?
Antwort von Anjaunddavid am 21.04.2009, 18:06 Uhr
Naja, das ist vielleicht Aussage der Arbeitslosenberatung, dass es dir nicht zuzumuten ist zu arbeiten. Es kommt aber auch darauf an, ob DU es DIR zumuten willst/kannst.
Desweiteren musst du zur Arge und dort einen Antrag stellen, nicht zum Sozialamt.
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