Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 15.10.2014, 15:21 Uhr

Das hilft für solche Fälle nicht viel

Erstens fällt die Zweitwohnsitzsteuer nicht für Minderjährige an.

Zweitens reicht es ja, wenn die Kinder beim Einzug dort gemeldet sind - danach kräht da kein Hahn mehr nach. Man kann sie also nach einem Monat wieder abmelden.

Ich habe erst 2012 per Zufall erfahren, daß meine Kinder seit 2005 einen Zweitwohnsitz in der Drei-Zimmer-Sozialwohnung des KV haben. Anfang dieses Jahres habe ich dann beide Kinder abgemeldet - was ich wegen des GSR nur konnte, weil mein Ex zustimmte. Meine Begründung war, daß mit dem 18. Geburtstag des großen Kindes die Zweitwohnsitzsteuer fällig wird. Eigentlich hatte ich sogar nur die "Erlaubnis", das große Kind abzumelden. Als er erfuhr, daß ich auch das kleine abgemeldet habe, sprang er im Karree. Ich habe ihm gesagt, daß ich ihm richtig Ärger bereite mit der untervermieteten Sozialwohnung, wenn er der Abmeldung des kleinen Kindes widerspricht - dann war Ruhe. Es ist für ihn eh egal, wenn wenn man einmal in der Sozialwohnung sitzt interessiert es keinen, ob man die Voraussetzungen weiter erfüllt. Es interessiert auch keinen, daß die Wohnung untervermietet ist. Weder das Wohnungsamt, noch die Beistandschaft. Ach, apropos: Von der Beistandschaft bekam ich letztens einen offiziellen Brief, daß man leider fürchterlich unterbesetzt sei und sich daher nicht in der Lage sähe, KVs um Einkommensauskünfte zu bitten. Man würde bis auf weiteres nur noch Negativbescheinigungen und UHV-Anträge bearbeiten.

Ich sage nichts mehr dazu. Wahrscheinlich ist auch das Teil der von den Amerikanern gesteuerten Weltverschwörung.

 
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