Geschrieben von shortie am 15.10.2014, 11:48 Uhr |
Ohne Probleme Zweitwohnsitz und daher vermutlich auch Ansprüche
http://de.wikipedia.org/wiki/Zweitwohnsitz
Dem Inhaber des Hauptwohnsitzes muss nicht bzw. wird nicht automatisch mitgeteilt, dass evtl. ein Zweitwohnsitz angemeldet wurde.
Mit diesem aber kann man vermutlich (vermutlich!) Wohnleistungen etc. beantragen.
ABAAAA: Es ist nicht "rechtens", wenn sich die Kinder nie dort aufhalten, und stundenweise Besuche zählen in dem Fall zu "nie".
Nur: Das prüft niemand ganz genau.
Eben bei meiner Meldestelle nachgehakt, weil ich mir das alles nicht erklären kann und Fakten wollte.
- eure Einschätzung bitte - mf4 12.10.14, 16:54
- Re: eure Einschätzung bitte - shortie 12.10.14, 17:25
- Re: eure Einschätzung bitte - Strudelteigteilchen 12.10.14, 18:15
- Re: eure Einschätzung bitte - mf4 12.10.14, 18:38
- Re: eure Einschätzung bitte - Sternenschnuppe 12.10.14, 20:28
- Re: eure Einschätzung bitte - LaLeMe 13.10.14, 10:41
- Re: eure Einschätzung bitte - Pamo 14.10.14, 9:57
- Ohne Probleme Zweitwohnsitz und daher vermutlich auch Ansprüche - shortie 15.10.14, 11:48
- Re: Ohne Probleme Zweitwohnsitz und daher vermutlich auch Ansprüche - Pamo 15.10.14, 12:12
- Das hilft für solche Fälle nicht viel - Strudelteigteilchen 15.10.14, 15:21
- Re: Das hilft für solche Fälle nicht viel - Pamo 15.10.14, 19:41
- STT Re: Das hilft für solche Fälle nicht viel - shortie 16.10.14, 9:58
- Das hilft für solche Fälle nicht viel - Strudelteigteilchen 15.10.14, 15:21
- Re: Ohne Probleme Zweitwohnsitz und daher vermutlich auch Ansprüche - Pamo 15.10.14, 12:12
- Ähnlicher Fall hier - angry.me 16.10.14, 20:40
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