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Geschrieben von Tanja1508 am 19.08.2008, 16:44 Uhr

darf ich ihm die besuche bei den großeltern verbieten?

ich muß nochmal was wissen..... bin total verunsichert...

bin seit kurzem alleinerziehende mama .unsre kinder sind 2 und 5 monate. die familie meines noch-mannes hat sich NIE um ihn, geschweige denn um die enkelkinder gekümmert oder vielleicht mal angerufen. unser kleines kind hat seine großeltern noch nie gesehen.

jetzt nach der trennung kommen plötzlich alle angeschissen, heuchlerisch wie sie sind und wollen einen auf tolle familie machen.
jetzt kam doch mein noch-mann auf die idee, die 2-jährige mit zur oma zu nehmen. ich war eigentlich innerlich am kochen, weil ich eigentlich absolut dagegen bin, weil diese familie einfach nur assozial im ganzen verhalten ist u. ich auch nicht ausschließen kann, dass meiner tochter scheisse erzählt wird von wegen: "die mama is so böse...." usw.....

bisher hab ich noch nichts gesagt, aber ich überlege, ob ich als mama diese besuche verbieten darf...... (ich muß dazu sagen, dass mein mann derzeit dort wohnt, bis er eine eigene wohnung gefunden hat).

wie seht ihr das? meine mutter rast vor wut (ich wohne derzeit dort...) u. versucht mich natürlich davon zu überzeugen, dass ich ihm solche besuche verbieten sollte, aber ich bin mir unsicher, ob ich das wirklich darf. ich will auf jeden fall nicht, dass unsre tochter versaut wird.... und irgendeinen scheiß erzählt bekommt oder was auch immer.... außerdem ist diese besch... familie absolut das gegenteil von dem, was ich meinen kindern beibringen wollte u. werde.....

 
9 Antworten:

Re: darf ich ihm die besuche bei den großeltern verbieten?

Antwort von Aprilscherz2000 am 19.08.2008, 16:54 Uhr

grundsätzlich denke ich nicht, das Du ihm die Besuche mit Kindern bei den Eltern verbieten kannst.
Ich würde auch erstmal abwarten, was läuft und wie es den Kindern gefällt.
Notfalls hilft immer ein Gespräch mit dem JA.Bei uns sind diese sehr nett und ich kanns echt nur empfehlen bei Problemen!

Und im übrigen lassen sich Kinder auch nur die ersten Jahre manipuliern und wissen dann ganz genau wies lang läuft (auch wenn Deine erst 2 Und 5m sind!)
Du bist ab jetzt das Hauptumfeld!

gruss Chrissie
P.S.Lass Dir nicht die Chance auf nen babysitter entgehen solange sie sich nett verhalten!

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Re: darf ich ihm die besuche bei den großeltern verbieten?

Antwort von leasmama87 am 19.08.2008, 16:55 Uhr

wenn du denkst, es schadet deinen kindern dass sie da sind, dann sag deinem mann er kann die kinder gerne sehen , aber nicht DORT!!!!!!!!
wovor hast du angst wenn du es ihm sagst???
du musst für dich entscheiden was das beste für deine kinder ist. ich würde meine tochter niemals zu leuten lassen, beidenen ich weiß sie taugen nichts.

rein rechtlich glaub ich könnten die großeltern das umgangsrecht einklagen...
aber ich denke mal wenn sie sich vorher nie gekümmert haben werden sie das auch nicht tun.

LG sandra

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Re: darf ich ihm die besuche bei den großeltern verbieten?

Antwort von Suka73 am 19.08.2008, 16:57 Uhr

deine mutter hatte bisher, was das oma-dasein anging, eine monopolstellung und mir ist klar, dass sie diese ungern aufgeben möchte... allerdings haben auch großeltern ein besuchsrecht, wenns dem kind nciht schadet. dass es deinen kindern schadet, müßte dann erstmal bewiesen werden. ich finde, es ist eine schöne möglichkeit den großeltern II die möglichkeit zu geben, mal ein paar sachen wieder gut zu machen oder sich bei ihren enkeln zu bewähren. wenn dein ex eh dort wohnt, frag ich mich eh
, wie du den umgang verbieten möchtest????

man kann sich seine familie nicht wirklich aussuchen, tanja. und so, wie deine mutter oma für deine kids ist, sind es auch die anderen, egal was du von ihnen hälst !!!! genau das gleiche könnten ja SEINE eltern auch über dich sagen bzw. über deine mutter, was würdest du da machen?

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rein rechtlich

Antwort von Wartender Mond am 19.08.2008, 16:58 Uhr

haben Großeltern jedenfalls kein eigenständiges Umgangsrecht, es sei denn, der Umgang NÜTZT dem Kind - das ist eine viel stärkere Forderung, als etwa dass es nicht SCHADEN dürfte... aber wie der Vater seine UG-Zeiten gestaltet wird sich wohl schwer von Dir bestimmen lassen.

aber mit einklagen so wie leasmama das meint wird es wohl nichts werden.

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Re: rein rechtlich

Antwort von leasmama87 am 19.08.2008, 17:00 Uhr

ich sagte ja ich glaube... hab sowas mal gelesen....

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Umgangsrecht einklagen

Antwort von Aprilscherz2000 am 19.08.2008, 17:09 Uhr

hab sowas auch mal gelesen, allerdings hatten die Großeltern von Geburt an fast täglichen Kontakt und von daher war es "zum Kindswohl"

Ist aber wohl in dem Fall hier undiskutabel!

gruss Chrissie

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eben

Antwort von Suka73 am 19.08.2008, 17:36 Uhr

zum kindswohl... nur, was das wohl des kindes ist, entscheidet ja nicht nur der papa oder die mama oder die großeltern. auf doof treffen die sich beim jugendamt wieder. das ist halt immer sehr schwierig. grundsätzlich bin ich der meinung, egal aus welchen "kreisen" man kommt oder wie man lebt hat man anrecht, das kind/enkelkind zu sehen (natürlich sowas wie misshandlungen, drogenkonsum usw. ausgeschlossen) aber wir haben hier selbst einen fall im forum, wo der vater dem alkohol nicht abgeneigt ist und öfters auch schon vor dem kind getrunken hat - und selbst DA besteht umgang !

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wozu einklagen?

Antwort von 32+4 am 19.08.2008, 17:40 Uhr

Der KV übt sein Umgangsrecht aus und da kann die Muddi erstmal nix vorschreiben, wie er die Zeit und vor allem WO gestaltet!

Und solange das Kindeswohl nicht gefärdet ist.....

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Re: darf ich ihm die besuche bei den großeltern verbieten?

Antwort von +emfut+ am 19.08.2008, 17:49 Uhr

Du kannst Deinem Mann nicht verbieten, was er beim Umgang mit seinen Kindern mit wem unternimmt - zumal er derzeit bei seinen Eltern wohnt. Er darf die Kinder selbstverständlich in seine "Wohnung" mitnehmen - und wenn seine Eltern dann da auch sind, dann ist das eben so.

Sonst könnte er Dir im Umkehrschluß ja auch verbieten, mit Euren Kindern zu Deinen Eltern zu gehen - und das wäre dann doch bissi unpraktisch, wenn Du da wohnst derzeit ;-).

Erkläre Deinem Noch-Mann, daß seine Eltern sich nicht negativ über Dich und Deine Familie auslassen sollen.
Und erkläre Deiner Mutter im Gegenzug, daß sie negative Äußerungen über die Schwiegerfamilie ebenfalls zu unterlassen hat.

Gruß,
Elisabeth.

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