Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von la-floe am 20.07.2014, 16:01 Uhr

Dann hat der Sachbearbeiter gepennt

und das Standesamt hatte mich aufgefordert, doch selber zu kommen und dem Kind dann einfach meinen Namen zu geben, da der KV das nicht gebacken bekommen hat (er hat seine Geburtsurkunde weder gefunden noch eine Kopie anfordern können) und ich die Geburtsurkunde brauchte wegen EG-Antrag.

Keiner hat gepennt. Blöderweise jetzt patt-Situation. KV kann Namen des Kleinen nicht ändern (weil ich nicht zustimme), ich kann Namen der Großen nicht ändern (weil KV nicht zustimmt).

la-floe

 
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