Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shortie am 05.08.2013, 22:55 Uhr

& @BrittaD

Ja, der andere ET hat ebenso das Recht, das Zeugnis zu sehen und auch, es zu unterschreiben.

Hatte dem KV die Zeugnisse unter die Nase gehalten, es hat ihn jahrelang nicht interessiert.
Jetzt fiel ihm ein, sind ja auch ganz gut, die Lappen, dass er auch bisl Sonnenschein davon möchte.
Muss er prompto bekommen.
Für den Glanz sorgen, üben, lernen, abfragen, helfen usw. Nö, dazu muss so armer KV nicht ermuntert werden.

 
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