Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Keksraupe am 02.09.2014, 8:37 Uhr

Brauche mal hilfe wegen Arge

Im Übrigen gilt für dich das Gleichstellungsgesetz. Wenn die Arge dich wirklich "zwingt" dass du dich bewirbst musst du dort nicht sagen dass du schwanger bist. So lange du arbeiten kannst, kannst du arbeiten. Natürlich nur in Bereichen die nicht gesundheitsgefährdend sind. Du hast noch 14 Wochen, wie wäre es mit einem befristeten Vertrag für 3 Monate? Dann kannst du der Arge zeigen dass du einen Job hast bis MuSchu und der AG fühlt sich nicht verarscht weil du ja nach 3 Monaten also VOR MuSchu wieder gehst..

 
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