Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nociolla am 12.02.2012, 22:27 Uhr

bin neu hier und brauche eure hilfe

Dann würde ich das erst mal klären wie er das sieht mein Anwalt hat mal gesagt : Gegen des Willen des anderen Sorgeberechtigten darf keiner von beiden mit den Kindern ausziehen . Nicht mal aus der Wohnung . So lange das Kindeswohl nicht in Gefahr ist .

Es kommt wohl auf den Kampfgeist des Vaters an .
Ich finde 100 km für Kinder die sehr an ihren Papa hängen unzumutbar .

Die Richter entscheiden das immer Individuell , ich würde mir aber vor den ersten Gesprächen keine Wohnung suchen .

Gute Gründe sind ein Job der dort ist , aber weg aus Persönlichen anliegen kommt meistens nicht gut an .

Ich habe eine Bekannte die darf laut Gericht mit den Kindern nicht weiter als in einen Radius von 5 Km umziehen , gemessen am Ehemaligen Lebensmittelpunkt der Familie und jetzt des Vaters und der Großeltern .

Noci

 
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