Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kira-braunschweig am 02.02.2009, 20:32 Uhr

Beteiligung an Betreuungskosten???

Hallo,
gemeint ist der Sonderbedarf Betreuungskosten. Darunter fallen die "normalen" Kita-Kosten nicht.
Hier ein paar Sonderbedarfs:::

Arztkosten
wenn notwendig, aber von der Krankenkasse nicht erstattet

Betreuungskosten
ja

Brillenkosten
ja

Familienfeiern
nein

Internatskosten
sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, siehe die Anmerkung unten

Kindergartenbeitrag
nein. Die Mutter kann diese Kosten aber bei der Berechnung ihres eigenen Unterhaltsanspruchs von ihrem Einkommen abziehen, wenn sie berufstätig ist

Klassenfahrt
die meisten Gerichte: ja, siehe die Anmerkung unten

Kleidung
nein

Kommunion
sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, die meisten Gerichte sagen "nein" (siehe die Anmerkung unten)

Lernmittel
nein

Möbel
nein

Musikausbildung
nein, es sei denn, es liegen gehobene Einkommensverhältnisse vor und die Musikausbildung gehört zum üblichen Lebensstandart der Familie

Musikinstrument
nein

Nachhilfe
ja, wenn unvorhersehbar und nicht über einen längeren Zeitraum

Pivatschule
nein

Prozesskosten
ja

Säuglingserstausstattung
ja

Schüleraustausch
sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, siehe die Anmerkung unten

Sport
nein

Umzugskosten
ja

Urlaubskosten
nein



Gruss
C

 
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