Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kira-braunschweig am 02.02.2009, 20:38 Uhr

Re:@kira-braunschweig

Nur, wenn du Unterhaltsansprüche hast, kannst du sie bei der Berechnung berücksichtigen.
Da du deinen Lebensunterhalt selbst verdienst, kannst du ihn nur steuerlich geltend machen.
Gruss
C.

 
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